Lebenszyklus von Anhörungsfällen

Der Lebenszyklus eines Anhörungsfalls beginnt mit der Erstellung eines Widerspruchs vom Typ "Anhörungsfall". Nach Erstellung des Anhörungsfalls können weitere Programmanträge, Produktbereitstellungsfälle oder Problemfälle hinzugefügt werden. Jeder dieser Posten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, muss genehmigt werden, damit im Rahmen des Widerspruchs eine Anhörung geplant und verwaltet werden kann.

Jede für den Anhörungsfall geplante Anhörung hat einen eigenen Lebenszyklus, zu dem das Planen der Anhörung, das Einladen der Teilnehmer und die Durchführung und der Abschluss der Anhörung gehören.

Die Lebenszyklen von Anhörungsfall und Anhörung werden zusammengeführt, sobald für den Anhörungsfall eine Entscheidung eingegeben wird. Wie der Anhörungsfall hat jede Entscheidung ihren eigenen Lebenszyklus, der im Rahmen des Anhörungsfalls verwaltet wird. Nach Vollendung der Anhörung wird die bei der Anhörung getroffene Entscheidung dokumentiert und dem Anhörungsfall als Anhang beigefügt. Weiterhin wird die bei der Anhörung getroffene Entscheidung für jeden Posten eingegeben, gegen den im Rahmen des Anhörungsfalls Widerspruch eingelegt wird. Auf Grundlage der Entscheidungen, die für die einzelnen widersprochenen Posten eingegeben werden, wird automatisch eine Gesamtentscheidung gefällt. Die Entscheidung wird dann zur Genehmigung übermittelt und entweder genehmigt oder abgelehnt. genehmigte Entscheidungen müssen dann vom Eigentümer des ursprünglichen Falls oder Problems implementiert werden, aus dem der Widerspruch hervorging.

Anhörungsfälle können zu jedem Zeitpunkt der Anhörungsfallverarbeitung abgebrochen werden. Ferner kann ein abgebrochener Anhörungsfall erneut geöffnet werden, wenn es hierfür einen triftigen Grund gibt.