Abbrechen eines Anhörungsfalls

Anhörungsfälle können zu jedem Zeitpunkt der Anhörungsfallverarbeitung abgebrochen werden. Beispielsweise kann ein Anhörungsfall abgebrochen werden, wenn der Beschwerdeführer den Antrag auf Widerspruchsanhörung zurückzieht. Ist eine Anhörung für den Anhörungsfall geplant, wird diese mit Abbruch des Anhörungsfalls ebenfalls abgebrochen, und sämtliche Beteiligten der Anhörung werden davon in Kenntnis gesetzt.