Erneutes Öffnen eines Anhörungsfalls

Ein abgeschlossener Anhörungsfall kann erneut geöffnet werden, wenn ein Beschwerdeführer, ein Beschwerdegegner oder ein Dritter, der an der letzten vollendeten Anhörung für den Anhörungsfall teilnehmen sollte, nicht anwesend war. Ein solcher Fall wird nur für Parteien erneut geöffnet, die einen guten Grund für ihre Nichtteilnahme angeben können. Unter anderen Umständen kann ein Anhörungsfall nicht erneut geöffnet werden.