Lebenszyklus von Anhörungsfallentscheidungen

Nachdem die Anhörung für einen Anhörungsfall vollendet ist, beginnt der Lebenszyklus der Anhörungsfallentscheidung. Mit einer Anhörungsfallentscheidung wird bestimmt, ob der Widerspruch angenommen oder abgelehnt wurde. Bei Widersprüchen mit mehreren Entscheidungen wird durch die Anhörungsfallentscheidung angegeben, ob für jeden bei der Anhörung verhandelten Posten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, erfolgreich eine Lösung eingegeben wurde.

Sobald eine Anhörung vollendet ist, werden basierend auf der Anhörung eine oder mehrere Lösungen eingegeben. Dem Anhörungsfall kann ein Entscheidungsdokument als Anhang beigefügt werden, in dem die bei der Anhörung behandelten Posten sowie die für jeden Posten erreichten Lösungen dokumentiert sind. Auf Grundlage einer Kombination der Lösungen, die für die einzelnen widersprochenen Posten eingegeben wurden, wird vom System automatisch die Gesamtentscheidung für den Anhörungsfall ermittelt. Damit beginnt des Lebenszyklus der Anhörungsfallentscheidung.

Die Anhörungsfallentscheidung muss genehmigt oder abgelehnt werden. Mit der Genehmigung einer Anhörungsfallentscheidung wird bestätigt, dass die Lösungen der Anhörung implementiert werden müssen. Die Ablehnung einer Anhörungsfallentscheidung bedeutet, dass die ursprüngliche Fallentscheidung aufrechterhalten wird. Die letzte Phase im Lebenszyklus einer Anhörungsfallentscheidung besteht in der Implementierung der Widerspruchsentscheidungen.