Implementieren angenommener Entscheidungen

Der letzte Schritt im Lebenszyklus einer Anhörungsfallentscheidung besteht darin, die einzelnen angenommenen Entscheidungslösungen zu implementieren. Vom System wird eine Aufgabe erstellt und dem jeweiligen Falleigentümer des zugehörigen Antrags, Falls und/oder Problemfalls zugewiesen, damit dieser die Entscheidung zum Widerspruch implementiert.

Bei angenommenen Entscheidungen muss der Eigentümer des Antrags, Falls oder Problems die ursprüngliche Entscheidung zu dem abgelehnten Programmantrag, dem Fall oder dem Problemfall überschreiben, damit der Widerspruchsentscheidung entsprochen wird. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Der Eigentümer kann die erfassten Angaben überschreiben, er kann die Entscheidung zur Anspruchsberechtigung in dem betreffenden Fall überschreiben, oder er kann die Zahlungsdetails für den Fall überschreiben.

Bei Anhörungsfallentscheidungen mit der Lösung "Abgelehnt", "Einbehalten" oder "Nicht entschieden" muss der Eigentümer die Angaben, die Anspruchsberechtigung oder die Zahlungsdetails nicht überschreiben, da diese Details in die für den Widerspruch getroffene Entscheidung übernommen werden. Bei der Lösung "Einbehalten" für einen Anhörungsfall werden der Anhörungsfalleigentümer und der Falleigentümer vom System mit einer Benachrichtigung darüber informiert, dass zur erneuten Behandlung des Falls ein neuer Widerspruchsfall erstellt werden muss.

Sobald die Entscheidungslösung für den Fall implementiert wurde, ist das Verfahren für Widersprüche des Typs "Anhörungsfall" vollendet.