Genehmigen einer Anhörungsfallentscheidung

Die Gesamtentscheidung in einem Anhörungsfall wird genehmigt, bevor die Anhörungslösungen implementiert werden.

Der Anhörungsbeauftragte übermittelt eine Anhörungsfallentscheidung zur Genehmigung. Daraufhin genehmigt der leitende Anhörungsbeauftragte die Anhörungsfallentscheidung oder lehnt diese ab. Sind im Sicherheitsprofil des Anhörungsbeauftragten auch Genehmigungsrechte für Entscheidungen enthalten oder übermittelt der leitende Anhörungsbeauftragte die Anhörungsfallentscheidung, wird diese automatisch genehmigt.

Die zur Genehmigung übermittelten Anhörungsfallentscheidungen haben den Status "Übermittelt". Genehmigte Anhörungsfallentscheidungen haben den Status "Genehmigt".

Wenn die Anhörungsfallentscheidung abgelehnt wird, wird der Status wieder in "Offen" geändert. Die Anhörungsfallentscheidung muss für den Fortschritt des Lebenszyklus dann erneut übermittelt werden.

Sobald die Anhörungsfallentscheidung genehmigt oder abgelehnt wurde, ist die Aufgabe zur Widerspruchsfrist für den Anhörungsfall vollendet, und der Anhörungsfall wird vom System automatisch abgeschlossen.