Eingeben einer Anhörungsfallentscheidung

Wenn die Anhörung für den Anhörungsfall vollendet ist, muss der Anhörungsbeauftragte für jeden Posten, gegen den Widerspruch eingelegt wurde, eine Lösung eingeben. Auf Grundlage einer Kombination der Lösungen für die einzelnen widersprochenen Posten wird vom System die Gesamtentscheidung für den Anhörungsfall ermittelt.

Die vier möglichen Lösungen lauten "Angenommen", "Einbehalten", "Nicht entschieden" und "Abgelehnt". Die Lösung "Angenommen" bedeutet, dass der Widerspruch gegen die Entscheidung akzeptiert wurde und die entsprechende Maßnahme zu dem ursprünglichen Programmantrag, Produktbereitstellungsfall oder Problemfall umgesetzt werden muss. Die Lösung "Einbehalten" bedeutet, dass der Widerspruch von der Organisation geprüft wird. Die Lösung "Nicht entschieden" bedeutet, dass in Bezug auf den Widerspruch keine Entscheidung getroffen wurde. Die Lösung "Abgelehnt" bedeutet, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und die ursprüngliche Fallentscheidung aufrechterhalten wird.

Der Anhörungsbeauftragte erstellt ein Entscheidungsdokument oder fügt ein solches als Anhang bei. In diesem Dokument werden die Probleme und Lösungen beschrieben. Der entsprechende Ablauf wird im nächsten Abschnitt beschrieben.

Eine Gesamtentscheidung zu dem Anhörungsfall wird eingegeben, mit der bestätigt wird, dass für alle behandelten Posten eine Lösung erreicht wurde. Damit ist die erste Lebenszyklusphase einer Anhörungsfallentscheidung beendet.