Lebenszyklus von Anhörungsprüfungsentscheidungen

Nachdem die Anhörung für eine Anhörungsprüfung abgeschlossen wurde, beginnt der Lebenszyklus der Anhörungsprüfungsentscheidung. Mit einer Anhörungsprüfungsentscheidung wird bestimmt, ob der Widerspruch angenommen oder abgelehnt wurde.

Bei Widersprüchen mit mehreren Entscheidungen wird mit der Anhörungsprüfungsentscheidung angegeben, ob für jede bei der Anhörung behandelte Fall- bzw. Problementscheidung erfolgreich eine Lösung eingegeben wurde.

Sobald eine Anhörung vollendet ist, werden basierend auf der Anhörung eine oder mehrere Lösungen eingegeben. Der Anhörungsprüfung kann ein Entscheidungsdokument als Anhang beigefügt werden, in dem die bei der Anhörung verhandelten abgelehnten Programmanträge, Produktbereitstellungsfälle und/oder Problemfälle sowie die jeweils vereinbarten Lösungen belegt sind. Auf Grundlage der für die einzelnen widersprochenen Posten eingegebenen Lösungen wird vom System automatisch eine Gesamtentscheidung für die Anhörungsprüfung ermittelt. Damit beginnt der Lebenszyklus der Anhörungsfallentscheidung.

Die Anhörungsprüfungsentscheidung muss genehmigt oder abgelehnt werden. Durch die Genehmigung einer Anhörungsprüfungsentscheidung wird bekräftigt, dass die Lösungen der Anhörung implementiert werden müssen. Die Lösung "Abgelehnt" bedeutet, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und die Entscheidung zu dem Antrag, Produktbereitstellungsfall oder Problemfall des ursprünglichen Postens aufrechterhalten wird. Die letzte Phase im Lebenszyklus einer Anhörungsprüfungsentscheidung besteht in der Implementierung der Widerspruchsentscheidungen.