Genehmigen einer Anhörungsprüfungsentscheidung

Die Gesamtentscheidung in Bezug auf die Anhörungsprüfung wird genehmigt, bevor die Anhörungslösungen implementiert werden.

Der Anhörungsprüfer übermittelt eine Anhörungsprüfungsentscheidung zur Genehmigung. Daraufhin wird diese vom leitenden Anhörungsprüfer genehmigt oder abgelehnt. Sind im Sicherheitsprofil des Anhörungsprüfers auch Genehmigungsrechte für Entscheidungen enthalten oder übermittelt der leitende Anhörungsprüfer die Anhörungsprüfungsentscheidung, wird die Entscheidung automatisch genehmigt.

Die zur Genehmigung übermittelten Anhörungsprüfungsentscheidungen haben den Status "Übermittelt"; genehmigte Anhörungsprüfungsentscheidungen haben den Status "genehmigt".

Wenn die Anhörungsprüfungsentscheidung abgelehnt wird, wird der Status wieder in "Offen" geändert. Die Anhörungsprüfungsentscheidung muss dann erneut übermittelt werden, damit ein Fortschritt im Lebenszyklus verzeichnet wird.

Sobald die Anhörungsprüfungsentscheidung genehmigt oder abgelehnt wurde, ist die Aufgabe in Bezug auf die Widerspruchsfrist für die Anhörungsprüfung vollendet, und die Anhörungsprüfung wird vom System automatisch abgeschlossen.