Implementieren angenommener Entscheidungen

Die letzte Phase im Lebenszyklus einer Anhörungsprüfung besteht im Implementieren der einzelnen angenommenen Entscheidungslösungen. Im System wird eine Aufgabe für die Implementierung der Widerspruchsentscheidung erstellt und den Falleigentümern der zugehörigen Fälle oder Probleme zugewiesen.

Bei angenommenen Entscheidungen muss der Falleigentümer die ursprüngliche Fall- bzw. Problementscheidung überschreiben, damit die Widerspruchsentscheidung greifen kann. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Der Falleigentümer kann die für den Fall bzw. das Problem erfassten Angaben überschreiben, er kann die Entscheidung zur Anspruchsberechtigung in Bezug auf den Fall überschreiben, oder er kann die Zahlungsdetails für den Fall überschreiben.

Bei Anhörungsprüfungsentscheidungen mit der Lösung "Abgelehnt", "Einbehalten" oder "Nicht entschieden" muss der Eigentümer des ursprünglichen Postens die Angaben, die Anspruchsberechtigung oder die Zahlungsdetails nicht überschreiben, da die Details in die für den Widerspruch getroffene Entscheidung übernommen werden. Bei der Lösung "Einbehalten" für eine Anhörungsprüfung werden der Anhörungsprüfungseigentümer und der Eigentümer des widersprochenen Postens vom System mit einer Benachrichtigung darüber informiert, dass zur erneuten Behandlung abgelehnten Programmantrags, Produktbereitstellungsfalls oder Problemfall ein neuer Widerspruch erstellt werden muss.

Sobald die Entscheidungslösung für den widersprochenen Posten implementiert wurde, ist das Verfahren für Widersprüche des Typs "Anhörungsprüfung" vollendet.