Autorisieren auf Antragsebene

Eine Organisation kann sich für die Verwendung einer Autorisierungsstrategie auf Antragsebene entscheiden, wenn der Antragsfall mehrere Programme enthält und diese Programme gleichzeitig autorisiert werden sollen. Darüber hinaus werden alle Produktbereitstellungen, die erforderlich sind, mithilfe eines integrierten Falls verwaltet. Die Organisation kann konfigurieren, ob für jeden zu autorisierenden Antragsfall ein neuer integrierter Fall erstellt, ob ein vorhandener integrierter Fall verwendet werden soll oder ob der Bearbeiter jeweils eine der beiden Optionen auswählt. Die Organisation muss außerdem den Typ des integrierten Falls konfigurieren, der als Ergebnis der Autorisierung des Antragsfalls erstellt wird. Die Konfigurationseinstellungen geben die Modalitäten vor, die dem Bearbeiter nach Auswahl der Aktion 'Autorisieren' für den Antragsfall bereitgestellt werden.

Wenn dies erforderlich ist, wird der Typ der Produktbereitstellung, die als Ergebnis der Autorisierung zum integrierten Fall hinzugefügt wird, für jedes Programm konfiguriert, das dem Antragsfall zugeordnet ist. Außerdem muss ein Regelwerk definiert werden, um die Gruppe von Programmen festzustellen, die für den Antragsfall autorisiert werden soll.

Der folgende Prozess wird aufgerufen, wenn der Bearbeiter die Autorisierung des Antragsfalls auswählt:

  1. Das System überprüft die Konfigurationseinstellungen, um festzustellen, ob ein neuer integrierter Fall erstellt oder ein bereits vorhandener integrierter Fall ausgewählt werden soll. Außerdem wird festgestellt, ob eine Produktbereitstellung erstellt werden soll.
  2. Der Bearbeiter muss die Autorisierung bestätigen. Der Bearbeiter erhält möglicherweise auch die Option zur Auswahl eines vorhandenen integrierten Falls oder zur Erstellung eines neuen integrierten Falls auf der Basis der Konfigurationseinstellungen.
  3. Die Angaben, die dem überprüften Antragsfall zugeordnet sind. Wenn die Überprüfung fehlschlägt, dann wird der Programmautorisierungsprozess an diesem Punkt beendet.
  4. Das Regelwerk für die Autorisierung legt die Gruppe von Programmen fest, die autorisiert werden, und außerdem die Kunden, die zum Erhalt der Programme berechtigt sind. Zu diesem Zeitpunkt ist dem System der Typ des erforderlichen integrierten Falls bekannt, der auf der Basis der Konfigurationseinstellungen ermittelt wird. Das System kennt auch den Typ der erforderlichen Produktbereitstellungen und die Kunden (einschließlich des Haupbeteiligten), die zu jeder Produktbereitstellung hinzugefügt werden sollen. Diese Angaben werden anhand des Regelwerks ermittelt.
  5. Der Angabensatz für den Antragsfall, der zum Autorisieren des identifizierten Programms erforderlich ist, wird ermittelt. Hierbei handelt es sich um die Angaben, die in die laufenden Fälle kopiert werden, die als Ergebnis des Autorisierungsprozesses verwendet und/oder erstellt werden. Weitere Informationen enthält Kopieren von Angaben in einen laufenden Fall.
  6. Der identifizierte Angabensatz für den überprüften Antragsfall wird aktiviert. Angaben, die bei einem vorherigen Autorisierungsprozess aktiviert wurden, werden ausgeschlossen.
  7. Abhängig von der Festlegung in den vorherigen Schritten wird entweder ein neuer integrierter Fall erstellt oder ein bereits vorhandener integrierter Fall identifiziert, um die erforderlichen Produktbereitstellungen zu hosten. Wenn ein neuer integrierter Fall erstellt wird, dann werden alle Antragsfallkunden zum integrierten Fall hinzugefügt. Der Haupbeteiligte wird vom System automatisch ausgewählt. Wenn ein vorhandener Fall verwendet wird, dann werden nur Antragsfallkunden hinzugefügt, die noch nicht in dem integrierten Fall vorhanden sind.
  8. Die Angaben zum Antragsfall, die für den integrierten Fall erforderlich sind, werden in den integrierten Fall kopiert. Die Angaben werden automatisch auf den integrierten Fall angewendet (d. h. überprüft und bei erfolgreicher Überprüfung aktiviert). Der Programmautorisierungsprozess wird unabhängig vom Verlauf dieses Schrittes fortgesetzt. Wenn der Schritt fehlgeschlagen ist, wird allerdings eine Benachrichtigung an den Eigentümer des integrierten Falls gesendet.
  9. Für eine Produktbereitstellung, die auf der Basis der Regelwerkbestimmung, die in Schritt 4 beschrieben wurde, erforderlich ist, werden die folgenden Verarbeitungsoperationen ausgeführt. Die Produktbereitstellung wird erstellt. Der Haupbeteiligte, der im Regelwerk identifiziert wurde, wird zur Produktbereitstellung hinzugefügt. Weitere Kunden müssen als Mitglieder einer Produktgruppe hinzugefügt werden. Die erforderlichen Angaben zum Antragsfall, die für die Produktbereitstellung benötigt werden, werden in die Produktbereitstellung kopiert. Die Angaben werden automatisch auf die Produktbereitstellung angewendet (d. h. überprüft und bei erfolgreicher Überprüfung aktiviert). Der Programmautorisierungsprozess wird unabhängig vom Verlauf dieses Schrittes fortgesetzt. Wenn der Schritt fehlgeschlagen ist, wird allerdings eine Benachrichtigung an den Eigentümer der Produktbereitstellung gesendet. Wenn die Aktivierung der Angaben erfolgreich verläuft, dann kann die Produktbereitstellung auf der Basis der Konfigurationseinstellungen automatisch zur Genehmigung übermittelt werden. Andernfalls verbleibt sie im Status 'Offen'.
  10. Der Status der genehmigten Programmanträge wird in 'Genehmigt' aktualisiert.
  11. Informationen zum Autorisierungsereignis werden einschließlich des Datums, der autorisierten Programme und der Angaben gespeichert, die für das Autorisierungsereignis verwendet werden. Weitere Informationen enthält Überprüfen der Autorisierungsergebnisse.