Verwalten von Programmen innerhalb eines Antrags

Sowohl der Antragssachbearbeiter als auch der Berechtigungssachbearbeiter haben die Möglichkeit, angefragte Programme zu Anträgen hinzuzufügen bzw. aus Anträgen zu entfernen. Wenn ein Kunde beispielsweise Lebensmittelunterstützung beantragt hat, potenziell jedoch auch für den Bezug von Bargeldunterstützung in Frage kommt, kann der Sachbearbeiter das Bargeldunterstützungsprogramm zu dem vorhandenen Antrag hinzufügen. Wird ein Programm zu einem Antrag hinzugefügt, starten die Zeitgeber für dieses Programm am Tag der Hinzufügung.