Prüfen der Anspruchsberechtigung für einen Antrag

Der Antragssachbearbeiter hat die Möglichkeit, die Anspruchsberechtigung des Kunden jederzeit zu prüfen, nachdem der Antrag eingereicht und alle Anwärter des Antrags registriert wurden. Die Anspruchsberechtigungsprüfung gibt Aufschluss darüber, welche Leistungen dem Kunden möglicherweise zustehen. Die Prüfung kann in jeder beliebigen Phase des Antragsprozesses durchgeführt werden. Dabei werden bestimmte Regeln auf die zu dem Zeitpunkt im Antrag verfügbaren aktiven und in Bearbeitung befindlichen Angaben angewandt. Der Antragssachbearbeiter kann die Anspruchsberechtigung mehrfach prüfen.

Die Funktion zum Prüfen der Anspruchsberechtigung basiert auf programmspezifischen Anspruchsberechtigungsregeln. CCI stellt eine Infrastruktur bereit, die es Behörden ermöglicht, bestimmte Regeln für die Überprüfung der Anspruchsberechtigung zu verwenden. Konfiguriert eine Behörde CCI beispielsweise mit CGISS, werden für die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei Lebensmittelunterstützungsanträgen die CGISS-Anspruchsberechtigungsregeln verwendet.

Verwaltet eine Behörde mehrere Programme, kann sie Regeln implementieren, um bei Anträgen grundsätzlich die Anspruchsberechtigung für alle Programme zu prüfen, auch für solche, die der Kunde gar nicht beantragt hat. Je nach Ergebnis der Anspruchsberechtigungsprüfung kann der Kunde seinen Antrag möglicherweise um bestimmte Programme erweitern. Bearbeitet eine Behörde beispielsweise Lebensmittel- und Bargeldunterstützungsanträge und ein Kunde beantragt nur Lebensmittelunterstützung, kann der Antragssachbearbeiter den Antrag auch auf Anspruchsberechtigung für Bargeldunterstützung prüfen. Bei positivem Ergebnis kann der Kunde seinen Antrag entsprechend erweitern (weitere Informationen enthält Verwalten von Programmen innerhalb eines Antrags).

Der Antragssachbearbeiter kann eine Liste aller Anspruchsberechtigungsprüfungen anzeigen, die für einen Antrag durchgeführt wurden.