Genehmigen und Ablehnen von Leistungen

Anhand der Überprüfung der Anspruchsberechtigungsergebnisse kann der Berechtigungssachbearbeiter die beantragten Leistungen genehmigen oder ablehnen. In Abhängigkeit von der Konfiguration der Anspruchsberechtigungsregeln und -ergebnisse durch die Behörde sind die Optionen zum Genehmigen bzw. zum Ablehnen je Anspruchsberechtigungsentscheidung oder je Unterstützungseinheit verfügbar.

Entscheidet sich der Benutzer für die Genehmigung von Leistungen, stellt CCI ein Ereignis bereit, mit dessen Hilfe die Behörde die Antragsbearbeitung individuell anpassen kann. Bestimmte Behörden möchten einen Produktbereitstellungsfall für die genehmigte Leistung erstellen. Andere wiederum möchten vielleicht einen Interventionsplan für die genehmigte Leistung erstellen.