Annehmen oder Ablehnen identischer Angaben

In der Liste der eingehenden Angaben werden alle identischen Angaben aufgeführt, die für die gemeinsame Verwendung im Zielfall verfügbar sind. Aus dieser Liste können Fallbearbeiter beliebige oder alle eingehenden Angaben zum Annehmen oder Ablehnen auswählen. Während alle eingehenden Angaben abgelehnt werden können, müssen bei der Prüfung auf Annahme eingehender Angaben alle Angabendatensätze für dieselben Zielangaben berücksichtigt werden. Dabei muss zudem sichergestellt werden, dass durch Annehmen der eingehenden Angaben keine Konflikte entstehen. Abgesehen von den in Tabelle 1 beschriebenen grundlegenden Prüfungen gibt es zusätzliche Prüfungen, die dann ins Spiel kommen, wenn mehrere eingehende Angabendatensätze mit Konflikten angenommen werden. In der folgenden Tabelle werden diese zusätzlichen Prüfungen erläutert:
Anmerkung: Es kann für Fallbearbeiter einfacher sein, immer nur einen eingehenden Angabendatensatz anzunehmen, insbesondere wenn viele zugehörige Datensätze vorhanden sind, durch die das Risiko von Konflikten erhöht wird.
Tabelle 1. Zusätzliche Prüfungen für die Annahme mehrerer eingehender Datensätze der Angaben.

In dieser Tabelle werden zusätzliche Prüfungen für die Annahme mehrerer eingehender Datensätze der Angaben dargestellt.

Quellangabendatensatz-Status

Gemeinsame Verwendung von Angaben - Ergebnis

Neuer eingehender Angabendatensatz, zugehörige eingehende aktualisierte Angaben Da die aktualisierten Angaben in Beziehung zu den neuen Angaben stehen, muss der Fallbearbeiter diese Datensätze einzeln annehmen.
Neuer eingehender Angabendatensatz, zugehörige eingehende Angabenentfernung In diesem Szenario kann der Fallbearbeiter diese einzeln für sich oder beide annehmen. Werden jedoch beide angenommen, wird der neue eingehende Angabendatensatz aufgrund der Annahme der zugehörigen Entfernung im Angabenbroker verworfen.
Mehrere zugehörige eingehende aktualisierte Angaben Da die Aktualisierungen zueinander in Beziehung stehen, muss der Fallbearbeiter diese Aktualisierungen einzeln annehmen. Mithilfe eines Angabenvergleichs kann der Fallbearbeiter bestimmen, welche aktualisierten Angaben für eine Annahme hinsichtlich des Zielfalls geeigneter sind (sofern zutreffend).
Eingehende aktualisierte Angaben, zugehörige eingehende Angabenentfernung In diesem Szenario kann der Fallbearbeiter diese einzeln für sich oder beide annehmen. Werden jedoch beide angenommen, wird der aktualisierte eingehende Angabendatensatz aufgrund der Annahme der zugehörigen Entfernung im Angabenbroker verworfen.
Neuer eingehender Angabendatensatz, zugehörige eingehende aktualisierte Angaben, zugehörige eingehende Angabenentfernung Es können entweder die neuen oder die aktualisierten Angaben angenommen werden, aber nicht beide. Die Entfernung kann zusammen mit der Annahme einer dieser Angaben angenommen werden.