Aktivieren von Angaben

Angaben können erst aktiviert werden, wenn alle obligatorischen Verifizierungsvoraussetzungen für eine Angabe erfüllt wurden. Wenn ein Fallbearbeiter Angaben aktivieren will, wird das Modul Cúram Verification aufgerufen, um zu überprüfen, ob obligatorische Verifizierungsvoraussetzungen ausstehen. Wenn alle obligatorischen Verifizierungsvoraussetzungen erfüllt wurden, verhindert das Modul Cúram Verification die Aktivierung der Angaben nicht.

Wenn obligatorische Verifizierungsvoraussetzungen nicht erfüllt wurden, verhindert das Modul Cúram Verification die Aktivierung der Angaben und gibt eine Informationsmeldung an den Fallbearbeiter aus. Diese Meldung weist darauf hin, dass obligatorische Verifizierungsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, damit die Angaben aktiviert werden können.

Wie in Aussetzen obligatorischer Verifizierungen beschrieben existiert ein Ankerpunkt, der das Aussetzen obligatorischer Verifizierungen für bestimmte Zeiträume unterstützt. Dies ermöglicht auch bei Bestehen obligatorischer Verifizierungen die Aktivierung von Angaben und ihre Verwendung zur Berechnung der Anspruchs- und Leistungsberechtigung.