Aussetzen obligatorischer Verifizierungen

Im Normalfall müssen als obligatorisch definierte Verifizierungen erfasst sein, bevor Angaben aktiviert und als Teil der Berechnung zur Anspruchs- und Leistungsberechtigung verwendet werden können. Unter bestimmten Bedingungen kann es jedoch erforderlich sein, diesen Prozess zu beschleunigen, indem die Aktivierung von Angaben und ihre Verwendung zur Berechnung der Anspruchs- und Leistungsberechtigung schon vor der Verifizierung erfolgt.

Beispiel: Beschleunigt bewilligte Lebensmittelmarken sind identisch mit auf normalem Weg ausgegebenen, nur dass der Kunde sie früher nutzen kann. Für den ersten Monat sind keine Verifizierungen erforderlich.

Um diesen Vorgang zu vereinfachen, wird im Verifizierungsmodul ein Ankerpunkt bereitgestellt, an dem eine Überprüfung auf Einträge vom Typ "Verifizierungsaufhebung" erfolgt. Sind solche Einträge vorhanden, wird die obligatorische Verifizierung ausgesetzt. Angaben können somit aktiviert und für die Berechnung der Anspruchs- und Leistungsberechtigung verwendet werden. Einträge in der "Verifizierungsaufhebung"-Datenbank müssen für jedes Produkt separat vorgenommen werden, da für die einzelnen Produkte unterschiedliche Bestimmungen zum Aussetzen der Verifizierung bzw. der zulässigen Dauer des Aussetzens gelten. Bei jedem Produkt, bei dem ein Aussetzen obligatorischer Verifizierungen möglich ist, muss durch Anpassung der Regeln sichergestellt werden, dass die Verwendung nicht verifizierter Angaben nur innerhalb des in der "Verifizierungsaufhebung"-Tabelle festgelegten Zeitraum erfolgt.

Eine ausgesetzte Verifizierung wird innerhalb der Anwendung weiterhin als ausstehend angezeigt, ist jedoch darüber hinaus als "Ausgesetzt" markiert. Weiterhin gibt es eine Verlaufsanzeige für alle "Verifizierungsaufhebung"-Einträge. Benutzer können ermitteln, ob, wann und für wie lange Verifizierungen von Angaben ausgesetzt wurden.