Verifizierbare Datenposten

In der Praxis kann ein verifizierbarer Datenposten als eine einzelne Angabe definiert werden, für die eine Verifizierung erforderlich ist. Diese Angabe entspricht einem einzelnen Attribut in einer bestimmten Angabeninstanz, z. B. ein Einkommensbetrag in der Einkommensinstanz. Zum Erstellen eines verifizierbaren Datenpostens müssen für die Angabeninstanz zwei Attribute eingegeben werden: Der Name der Instanz (der im Feld "Angabentyp" für eine Instanz gespeichert wird) und der genaue Name des Attributs, dessen Verifizierung erwünscht ist.

Verifizierbare Datenposten bieten ferner eine integrierte Anwendungssicherheitsfunktion. Organisationen haben dadurch die Möglichkeit, eine Sicherheitskennung (SID) einzugeben, die den Benutzerzugriff auf sensible Verifizierungen einschränkt. Enthält das Sicherheitsprofil eines Benutzers die in dieses Feld eingegebene SID nicht, kann dieser Benutzer nicht auf die Verifizierung zugreifen. Weitere Informationen zur Funktionsweise der Anwendungssicherheitsfunktion enthält das Cúram-Handbuch zur Systemkonfiguration.