Interventionsplananforderungen für Sozialdienste und -behörden

Der Hauptgrund für die Erstellung eines Interventionsplans besteht darin, einem Kunden das Erreichen eines bestimmten Ziels zu ermöglichen. In den meisten Fällen wird dieses Ziel in einzelne Schritte unterteilt, die umgesetzt werden müssen, um das Gesamtziel des Plans zu erreichen. Ein "Zurück am Arbeitsplatz"-Interventionsplan kann beispielsweise aus den folgenden Schritten zur Erreichung des entsprechenden Gesamtziels bestehen:

Das separate Erstellen dieser Schritte bietet einen überschaubareren Weg, das Gesamtziel eines Interventionsplans zu erreichen. In den folgenden Abschnitten werden die zur Unterstützung der Erstellung und Verwaltung von Interventionsplänen verwendeten Prozesse beschrieben.