Erstellen von Anweisungen für Gebührenanpassungen

Bei jeder Ausführung der Batchverarbeitung "Instrumente erstellen" werden alle bestehenden Anweisungsposten mit einem offenen Betrag über Null durch eine Suche ermittelt. Anschließend werden die einzelnen Anweisungsposten daraufhin analysiert, ob eine Gebührenanpassungsverarbeitung erforderlich ist und ob ein Anweisungsposten für die Gebührenverarbeitung fällig ist. Wenn diese drei Voraussetzungen zutreffen, wird der Gebührensatz auf den nicht verarbeiteten Betrag der Verbindlichkeit angewendet, um den Gebührenbetrag zu ermitteln. Anschließend wird ein Anweisungsposten zur Gebührenanpassung erstellt.

Beim Ausführen der Batchverarbeitung "Anweisungen erstellen" werden alle Gebührenanweisungsposten für den gleichen Kunden anhand einer Suche im System ermittelt und mit weiteren Verbindlichkeitsanweisungsposten, die für den betreffenden Leistungsempfänger vorliegen, zusammengefasst. Wenn beispielsweise ein Gebührenanweisungsposten für einen Arbeitgeber erstellt wurde, wird dieser beim Ausführen der Batchverarbeitung "Anweisungen erstellen" mit allen anderen Verbindlichkeitsanweisungsposten, die für den betreffenden Arbeitgeber vorliegen, zusammengefasst.

Durch eine Einstellung auf Produktebene wird angezeigt, ob für ein Produkt Anpassungen erforderlich sind. Wenn die Einstellung für ein Verbindlichkeitsprodukt aktiviert ist, werden auf alle Rechnungen, die nach einem Monat noch offen sind, Gebühren aufgeschlagen. Wird eine Rechnung nicht innerhalb eines Monats beglichen, wird anhand des auf Produktebene definierten Anpassungsintervalls eine Gebühr aufgeschlagen. Als Anpassungssatz für Gebühren wird ein fester Satz vorgegeben. Beispielsweise kann die Organisation festlegen, dass Verbindlichkeiten, die nicht innerhalb eines Monats beglichen werden, mit einer Gebühr von fünf Prozent belegt werden.