Standort von Angaben zur Pflege

Als Angaben werden Informationen bezeichnet, die von einer Person bzw. einem Anwärter bereitgestellt werden und in einem Antragsfall bis hin zu laufenden Fällen verwendet werden. Daher können die bereitgestellten Informationen in der Anwendung gespeichert, gepflegt und gemeinsam verwendet werden. In den folgenden Abschnitten wird detailliert beschrieben, an welchen Standorten solche Angaben jeweils gepflegt werden können.