Neuplanen einer Anhörung für einen Anhörungsfall

Bei Planungskonflikten innerhalb der Organisation kann eine Anhörung erneut geplant werden. Dazu gehören Konflikte hinsichtlich des Anhörungsdatums, der Uhrzeit oder dem Ort, z. B. wenn der Anhörungsort nicht verfügbar ist. Anhörungen können nur von der Organisation erneut geplant werden, nicht auf Antrag eines Fallbeteiligten. Fallbeteiligte müssen eine Fortführung beantragen.

Wenn eine Anhörung erneut geplant wird, werden vom System alle Informationen zu Beteiligten und Benutzern in die neu geplante Anhörung kopiert. Dabei werden auch alle Anträge auf Abschriften kopiert. Alle Anhörungsbeteiligten, die an der Anhörung teilnehmen müssen, werden über die neu geplante Anhörung informiert. Wenn genügend Zeit bleibt, um eine Nachricht zu versenden, werden Mitteilungen zur geplanten Anhörung an die Anhörungsbeteiligten gesendet. Wenn es sich um eine schriftliche Anhörung handelt, wird dem Anhörungsbeauftragten eine Aufgabe zugewiesen, um die neu geplante Anhörung zu vollenden. Die Beteiligten des Anhörungsfalls werden über das neue Datum zum Übermitteln von Erklärungen informiert.