Verwalten von Antragsinformationen

Nach dem Einreichen eines Antrags hat der Sachbearbeiter die Möglichkeit, die im Antrag erfassten Informationen anzuzeigen, zu ergänzen, zu entfernen und zu aktualisieren. Dazu zählen beispielsweise folgende Informationen:

CCI verfügt darüber hinaus über eine Erledigungsliste für Anträge, aus der hervorgeht, welche Aufgaben der Sachbearbeiter noch erfüllen muss, um die Bearbeitung des Antrags abzuschließen. Die in der Erledigungsliste aufgeführten Aufgaben werden anhand von CER-Regeln bestimmt und angezeigt, die in der Beraterinfrastruktur ausgeführt werden. Zu den noch ausstehenden Aufgaben des Sachbearbeiters im Zusammenhang mit einem Antrag gehören etwa die Registrierung aller Anwärter als Personen, die Klärung von Fragen zu den gemachten Angaben und die Erfassung von Verifizierungen.