Identifizieren empfohlener Programme

Der Berechtigungssachbearbeiter hat die Aufgabe, anhand der Antragsdaten zu bestimmen, für welche Programme der Kunde anspruchsberechtigt ist. Er kann dazu die vorhandenen Anspruchsberechtigungsprüfungen für den Antrag überprüfen oder eine neue Anspruchsberechtigungsprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass zwischenzeitlich erfolgte Änderungen an den Angaben oder Daten berücksichtigt werden. Wurde für den Antrag mindestens eine Anspruchsberechtigung festgestellt, setzt der Sachbearbeiter die Bearbeitung des Antrags fort und genehmigt die Leistungen.