Erfassen von Kundenangaben

Ein Antrag kann eingereicht werden, sobald die erforderlichen Mindestangaben eingegeben wurden. Bei Programmen, für die zusätzlich ein Gespräch mit dem Antragssachbearbeiter erforderlich ist, wie z. B. bei der Gewährung von Lebensmittelunterstützung, sind die Schritte Antrag und Gespräch miteinander gekoppelt. Das heißt, dass die Antragsdetails und die zusätzlichen Details, die in der Regel in der Gesprächsphase erfasst werden (z. B. Details zu Einkommen und Ausgaben) zeitgleich erfasst werden können, indem der automatisierte Fragenkatalog fortgesetzt wird. Der Antragssachbearbeiter hat alternativ die Möglichkeit, die verbleibenden Angaben mithilfe der Angabenverwaltungsfunktion von Cúram zu erfassen, nachdem der Antrag eingereicht wurde.

Anmerkung: Die Angabenverwaltungsfunktion von Cúram ist nur dann verfügbar, wenn die Angaben für das Programm in Cúram verwaltet werden.