Starten des Prüfungsverfahrens für eine anonyme Person

Kunden möchten manchmal bei einer Behörde lediglich in Erfahrung bringen, ob sie für bestimmte Programme anspruchsberechtigt wären und möchten daher zunächst anonym bleiben. In dem Fall hat der Antragssachbearbeiter die Möglichkeit, eine Triage und/oder Prüfung für den Kunden durchzuführen, um potenzielle Dienste und/oder Programme für dessen Bedürfnisse zu identifizieren, ohne den Kunden dabei im System zu registrieren bzw. im System nach ihm zu suchen. Wenn der Kunde sich allerdings zu einem Antrag entschließt, muss er Name und Adresse angeben.

In CCI kann das Prüfungsverfahren zunächst für eine anonyme Person gestartet werden. Dabei erstellt das System einen Anwärterdatensatz für die anonyme Person und weist dem Kunden eine eindeutige Kennung zu (z. B. Anonyme Person 1). Anschließend kann der Sachbearbeiter eine Triage und/oder Prüfung für den Kunden durchführen.