Registrieren von Anwärtern

Personen können als Beteiligtentyp "Anwärter" registriert werden, wenn die Behörde nicht genügend Informationen besitzt, um die Person als Beteiligten des Typs "Person" zu registrieren. Anwärter können über die Schnellregistrierung registriert werden. Diese Funktion bietet die Möglichkeit, Anwärter unter Eingabe minimaler Informationen zu registrieren. Ein Anwärter kann auch infolge eines Registrierungsprozesses für eine anonyme Person registriert werden. Anwärter ähneln dem Beteiligungstyp "Person", bei der Schnellregistrierung eines Anwärters sind jedoch weniger Informationen erforderlich. Wenn die Behörde nach der Registrierung des Kunden als Anwärter weitere Informationen zu diesem Kunden erhält, kann eine Registrierung als Beteiligtentyp "Person" erfolgen. Weitere Informationen zu Anwärtern enthält das Cúram-Handbuch zu Beteiligten.