Verarbeitung von Anspruchsberechtigungsprüfungen definieren

Der Administrator hat die Möglichkeit, für einen Antragsfalltyp Prüfungen der Anspruchsberechtigung zu aktivieren. Wenn diese Option aktiviert ist, kann der Bearbeiter die Anspruchsberechtigung für die Programme eines Antragsfalls überprüfen.

Der Administrator muss ein CER-Regelwerk (CER - Cúram Express Rules) angeben. Das Regelwerk gibt die Entscheidung zur Anspruchsberechtigung für die im Rahmen des Antragsfalls überprüften Programme und gegebenenfalls die Leistungshöhe für das entsprechende Programm aus.

Bei Angabe eines Regelwerks zur Prüfung der Anspruchsberechtigung muss außerdem eine Strategie zur Prüfung der Anspruchsberechtigung definiert werden. Diese kann auf 'Alle Programme', 'Nur beantragte Programme' oder 'Benutzerauswahl' gesetzt werden. Bei Auswahl von 'Alle Programme' wird die Anspruchsberechtigung für alle Programme überprüft, die für den Antragsfalltyp konfiguriert sind. Bei Auswahl von 'Nur beantragte Programme' wird die Anspruchsberechtigung nur für die dem Antragsfall zugeordneten Programme überprüft. Bei Konfiguration von 'Benutzerauswahl' wird dem Bearbeiter eine Liste der für den Antragsfalltyp konfigurierten Programme angezeigt. Der Bearbeiter kann dann auswählen, für welche Programme die Anspruchsberechtigung überprüft werden soll.

Ferner kann der Administrator eine Seite definieren, auf der die Ergebnisse zur Prüfung der Anspruchsberechtigung angezeigt werden. Diese Seite wird in der Dropdown-Listenanzeige der Liste mit den Prüfungen der Anspruchsberechtigung für den Antragsfall angezeigt. Wenn keine Seite angegeben wird, wird in der Dropdown-Listenanzeige eine Nachricht angezeigt, dass keine weiteren Informationen verfügbar sind.

Weitere Informationen zum Definieren eines CER-Regelwerks zur Prüfung der Anspruchsberechtigung für einen Antragsfall sowie zum Definieren einer Ergebnisseite finden Sie im Handbuch Cúram Intake Developer Guide.