Zuweisen eines Bereitstellungs- oder Berechnungsmusters

Jedem Produkt muss bei der Erstellung ein Bereitstellungs- oder Berechnungsmuster zugewiesen werden. Bereitstellungsmuster werden für Leistungsprodukte definiert. Berechnungsmuster werden für Verbindlichkeitsprodukte definiert. Ein Bereitstellungsmuster definiert, wie und wann ein Leistungsprodukt einem Kunden in Form einer Zahlung bereitgestellt wird. Ein Berechnungsmuster definiert, wie und wann ein Verbindlichkeitsprodukt einem Kunden in Form einer Rechnung bereitgestellt wird. Alle Bereitstellungs- und Berechnungsmuster weisen eine Bereitstellungs- oder Berechnungsmethode und ein Bereitstellungs- oder Berechnungsintervall auf. So wird ein Produkt beispielsweise einem Kunden alle zwei Wochen montags per EZV (elektronischer Zahlungsverkehr) bereitgestellt.

In den folgenden Unterabschnitten werden die Angaben für das Bereitstellungs- und Berechnungsmuster beschrieben, die definiert werden können. Beachten Sie, dass ein Administrator neue Bereitstellungs- und Berechnungsmuster auch im Rahmen der Verwaltung einrichten kann.