Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (11/2002)

LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM WebSphere Application Server Network Deployment, Version 5.1: Edge Components CD-ROM
Programmnummer: 5630-A36
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 2

Programmname: IBM WebSphere Application Server Enterprise, Version 5.1: Edge Components CD-ROM
Programmnummer: 5630-A37
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 2

Programmname: IBM WebSphere Application Server Enterprise for Developers, Version 5.1: Edge Components CD-ROM
Programmnummer: 5724-D18
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: 2

Erläuterung der Vertragsbedingungen:

Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und einer anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Ausgeschlossene Komponenten

Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM" bezeichnet) oder zwischen Ihnen und einem der Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), gelten die folgenden Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM und die Dritthersteller übernehmen keine Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM und die Dritthersteller übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM und die Dritthersteller haften nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
(a) all third party components, including third party components included or embedded in the Program and those components referenced in any LICENSE.TXT file included with the Program, and
(b) all source code included with the Program.


Code von Drittherstellern

Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das Programm enthalten eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die Ihnen möglicherweise unter anderen Bedingungen als gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die es erforderlich machen, dass IBM oder die Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), Sie auf bestimmte Sachverhalte hinweisen und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilen. Jede dieser Komponenten von Drittherstellern wird von IBM oder den Drittherstellern entweder in einer Readme-Datei (oder in einer aktualisierten Readme-Datei, die dem Fixpack oder Update beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert, auf die in diesen Readme-Dateien verwiesen wird (einschließlich der zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und anderer zugehöriger Informationen), oder die Komponente von Drittherstellern verfügt über eine eigene Lizenzvereinbarung (die z. B. bei der Installation oder dem Starten einer solchen Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in einer Datei mit dem Titel "README", "COPYING", "LICENSE" oder einem ähnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit dem Programm gelieferten Dokumentation gehört). Die Nutzung jeder einzelnen Komponente von Drittherstellern, die über eine eigene Lizenzvereinbarung verfügt oder für die IBM oder die Dritthersteller eine Lizenzvereinbarung in eine der obigen Readme-Dateien integriert haben (oder in eine Datei oder in Dateien, auf die in den Readme-Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern der separat beigepackten Lizenzvereinbarung. Wenn Sie solche Komponenten von Drittherstellern nach der Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklären Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.

Das Programm enthält die folgenden Komponenten von Drittherstellern:
All third party components, including third party components included or embedded in the Program and components referenced in any LICENSE.TXT file included with the Program or a fixpack or update to the Program.


Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
All Programs identified in this License Information document under "Program Name" above.

Programmspezifische Bedingungen

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das "Programm" die Komponenten auf der WebSphere Application Server CD- ROM, die oben unter "Programmname" angegeben ist, mit Ausnahme der Komponenten von Drittherstellern, die auf der Basis separater Bedingungen bereitgestellt werden, die unter "KOMPONENTEN VON DRITTHERSTELLERN" angegeben sind. Diese Lizenzinformation enthält einen Verweis auf die Vertragsbedingungen der geltenden Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN: WebSphere Application Server- Produkte sind in mehreren Konfigurationen und in Bundles mit anderen Hardware- und/oder Softwareprodukten erhältlich. Ihre Nutzung der Programmkomponenten unterliegt den Bedingungen dieser Lizenzinformation und ist abhängig davon, in welchem Umfang Sie das Programm in Verbindung mit der WebSphere Application Server-Komponente von WebSphere Application Server Network Deployment ("WebSphere Component") oder WebSphere Application Server Enterprise ("WebSphere Enterprise") nutzen, sowie den für die WebSphere Application Server- Produktkonfiguration geltenden Bedingungen (z. B. der Lizenzinformation für die WebSphere Application Server "Network Deployment"-Konfiguration) oder den für das Produkt-Bundle insgesamt geltenden Bedingungen. Die nachfolgenden Abschnitte "KOMPONENTEN VON DRITTHERSTELLERN" und "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN" haben Vorrang vor den Bedingungen anderer Vereinbarungen zwischen Ihnen, der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften. Bei Nutzung des Programms in Verbindung mit WebSphere Component oder WebSphere Enterprise haben die Bedingungen, die sich auf die WebSphere Application Server-Produktkonfiguration und/oder das Bundle insgesamt beziehen, Vorrang vor den Bedingungen dieser Lizenzinformation.

BERECHTIGTE NUTZUNG: Sie sind nur berechtigt, die Programmkomponenten in dem Umfang zu nutzen, in dem Sie Berechtigungsnachweise erworben haben, die eine Nutzung auf der Basis dieser Lizenzinformation gestatten. Beispiele für Berechtigungsnachweise sind unter anderem ein entsprechendes Berechtigungsnachweiszertifikat für eine Standalone-Nutzung, das die Nutzung der Programmkomponenten im Rahmen dieser Lizenzinformation auf der Basis einer "Einzelinstallation", eines "Einheitentests" oder eines "Restricted Bundle" gestattet, oder eine Lizenzinformation (und ein entsprechendes Berechtigungsnachweiszertifikat) für ein IBM Softwareprodukt, das Sie zur Nutzung des Programms im Rahmen dieser Lizenzinformation berechtigt und Ihre Nutzungsberechtigung spezifiziert.

In jedem Berechtigungsnachweis für das Programm ist die Nutzungsberechtigung für die Programmkomponenten unter dieser Vereinbarung angegeben. Ein Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen die Nutzung der Programmkomponenten auf der Basis einer "Einzelinstallation", eines "Einheitentests" oder eines "Restricted Bundle", wie im Berechtigungsnachweis für das Programm festgelegt.

EINZELINSTALLATION: Die Programmkomponenten können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten (dies sind Caching Proxy und Load Balancer) und Unterkomponenten (diese Komponenten, die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern, sind Site Selector, Metric Server, Consultant und benutzerdefinierter Advisor). Bei einem Programmberechtigungsnachweis für eine "Einzelinstallation" dürfen Sie (1) jede Hauptkomponente des Programms auf einer Einzelmaschine und (2) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Unterkomponenten des Programms auf jeder beliebigen Ihrer Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Programmkomponenten installieren und nutzen. Bei Nutzung des Programms in Verbindung mit der WebSphere Component oder WebSphere Enterprise sind Sie lediglich berechtigt, die Hauptkomponenten des Programms auf derselben Maschine und zur Unterstützung der Nutzungsberechtigung für die Application Server-Komponente der "Application Server, IBM HTTP Server CD-ROM" oder "Enterprise Application Server CD-ROM" von WebSphere Application Server zu installieren und zu nutzen. Diese Nutzungsberechtigung unterliegt den Bedingungen der Lizenzinformation auf der "Application Server, IBM HTTP Server CD" oder der "Enterprise Application Server CD-ROM".

Für jeweils vier (4) Berechtigungsnachweise für die WebSphere Component oder WebSphere Enterprise, die Sie erwerben, sind Sie berechtigt, die Hauptkomponenten des Programms in Verbindung mit der Application Server-Komponente zu nutzen; Sie können die Hauptkomponenten aber auch auf einer separaten Maschine installieren.

EINHEITENTEST: Bei einem Programmberechtigungsnachweis für einen "Einheitentest" dürfen Sie die Hauptkomponenten des Programms auf einer Einzelmaschine zur Nutzung für das "Testen von Einheiten" durch einen einzigen Entwickler installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind nicht berechtigt, Kopien des Programms, das auf der Basis des Einheitentest- Berechtigungsnachweises installiert und genutzt wird, für folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern, bei denen es sich nicht um die Maschine des Entwicklers handelt; oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen. Im Rahmen eines Einheitentest-Berechtigungsnachweises kann das Programm nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

RESTRICTED BUNDLE: Bei einem Programmberechtigungsnachweis für ein "Restricted Bundle" dürfen Sie jede Hauptkomponente des Programms (auf einer Einzelmaschine) zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung des Software- und/oder Hardwareprodukts, das diese Kopie der Programmkomponenten beinhaltet, installieren und nutzen. Gehört diese Kopie der Programmkomponenten zu einem Hardwareprodukt, dürfen Sie die Hauptkomponenten des Programms nur auf dem betreffenden Hardwareprodukt einsetzen. Gehört diese Kopie der Programmkomponenten zu einem Softwareprodukt, dürfen Sie die Hauptkomponenten des Programms nur auf derselben Maschine wie das Softwareprodukt einsetzen. Ihre Nutzung der Programmkomponenten beschränkt sich auf den Einsatz zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung des Software- und/oder Hardwareprodukts, die diese Kopie des Programms beinhaltet. Die Programmkomponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Wie oben unter "ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN" angegeben, kann Ihre Nutzung der Programmkomponenten weiteren Einschränkungen unterliegen, die in den Bedingungen des Offerings angegeben sind, das die Programmkomponenten beinhaltet.

KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf dem Datenträger des Programms können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm (unabhängig davon, ob Einzelinstallation, Einheitentest oder Restricted Bundle) berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version einer Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Programmkomponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Programm befinden.

KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das Programm (unabhängig davon, ob Einzelinstallation, Einzelprozessor, Einheitentest oder Restricted Bundle) das Recht, eine unbegrenzte Anzahl an Kopien der folgenden Programmkomponenten auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Haupt- und Unterkomponenten des Programms zu installieren und zu nutzen. Im Lieferumfang des Programms können mehrere Versionen und Kopien der Komponente IBM HTTP-Server enthalten sein. Pro Berechtigungsnachweis für das Programm unterliegt nur eine Kopie einer einzigen Version des IBM HTTP-Servers den Gewährleistungen dieser Vereinbarung und ist für Programmservices berechtigt.

- IBM HTTP-Server
- WebServer Plugins

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden die Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Modifikationen dieser Komponenten.


D/N: L-MMEH-5QSKLG
P/N: L-MMEH-5QSKLG