Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM WebSphere Application Server Network Deployment V6.1
Programmnummer: 5724-H88
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu zahlen.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
* Apache Ant 1.5.4, 1.6.1, 1.6.2, and 1.6.5
* Apache Axis Code 1.1 and 1.2.1
* Apache Batik 1.5 and 1.5.1
* Apache Derby 10.1
* Apache HTTP Server 2.0.47
* Apache Jakarta Common Discovery 0.2
* Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
* Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
* Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
* Apache Jakarta Commons-EL 1.0
* Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
* Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
* Apache Jakarta Commons-Net 1.1
* Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
* Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
* Apache Jakarta ORO 2.0.7
* Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, and 1.2.7
* Apache Jasper2 1.0
* Apache Log4J 1.2.8
* Apache Lucene 1.4.3
* Apache Portable Runtime 0.9.4
* Apache Soap 2.3.1
* Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
* Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
* Apache WSIL4J 1
* Apache XML4J 4.3 and 4.4
* Aspect J Runtime 1.2.1
* Bean Scripting Framework 2.3
* Cairo 0.4.0 library
* Cairo Binding
* Cup Parser Generator for Java 1.0
* DOM
* DOM Interfaces
* Eclipse 3.1.2
* Eclipse Help System 3.0.1
* Eclipse SDK 3.1.2
* EMF 2.1.2
* FASTCGI 2.4.0
* GEF 3.1.1
* HSQLDB 1.7.1
* InfoZip Code
* International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
* International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0 (from XML
C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
* Java SSH Applet
* Java SSH code
* JDT 3.0
* jSch 0.1.16 and 0.1.18
* JUnit 3.8.1
* Jython 2.1
* Mozilla API
* Mozilla Binding
* MX4J
* OASIS XML SCHEMAS
* Open SSL 0.9.7c
* OSGi Materials
* PDE 3.0
* Pixman 0.1.4
* Quick 1.0.1
* SAX
* TPTP 4.0.1.1
* UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4
* UML2 1.1.1
* UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
* Visual Editor 1.1.0.1
* WebService Validation Tools (WSVT)
* WSDL4J 1.4 and 1.5.1
* WTP 1.0.2
* Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
* Xerces-C 2.4.0
* Xerces-J 2.7
* XHTML DTDs
* XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0 (for XML
Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
* XML Schemas
* XSD 2.1.2
* XSLT 2. 7
* zLIB 1.1.4

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Cloudscape V 10
IBM DB2 Connect
IBM DB2 Universal Database Enterprise Edition.
IBM Rational Application Developer Trial Edition
IBM Support Assistant
IBM Tivoli Access Manager for eBusiness
IBM Tivoli Directory Server
Rational Agent Controller

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
IBM WebSphere Application Server Network Deployment V6.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
* JACL 1.3.2
* GTK+ Binding and GNOME Binding
* HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0

Programmspezifische Bedingungen

Die "Network Deployment"-Konfiguration des Produkts WebSphere Application Server kann die Komponenten auf den folgenden CD-ROMs und/oder DVDs umfassen:

- WebSphere Application Server Network Deployment
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und Linux/Intel-Plattform)
- DB2 Universal Database
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)
- Edge-Kmponenten
- IBM Tivoli Directory Server
- IBM Tivoli Access Manager for eBusiness

Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für die Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Programm genutzt wird, eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie ohne das Programm weitergegeben wird.

BERECHTIGTE NUTZUNG: Sie sind berechtigt, die Programmkomponenten nur in dem Umfang zu nutzen, in dem Sie Berechtigungsnachweise für das Programm erworben haben.

Ein Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen die Nutzung der Programmkomponenten auf der Basis von "Einzelinstallationen", "Einzelprozessoren" oder "Einheitentests" entsprechend den Angaben im Berechtigungsnachweis für das Programm.

EINZELINSTALLATION: Für jeden Programmberechtigungsnachweis für eine "Einzelinstallation" dürfen Sie jede Komponente des Programms auf einer Einzelmaschine installieren und nutzen. Sofern nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen Sie ferner für jeden Berechtigungsnachweis für eine "Einzelinstallation" jede Programmkomponente nur auf einer einzigen Maschine, auf der außerdem die Application Server-Komponente dieses Programms installiert ist, ausschließlich zur Verwendung und Verwaltung dieser Komponente installieren und nutzen.

EINZELPROZESSOR: Für jeden Programmberechtigungsnachweis für einen "Einzelprozessor" dürfen Sie jede Komponente des Programms auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor installieren und nutzen. Wahlweise dürfen Sie jede Programmkomponente auf einer Maschine mit mehreren Prozessoren installieren und nutzen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

*i. Sie erwerben einen Einzelprozessor- Berechtigungsnachweis für jeden Prozessor der Maschine; oder

*ii. Sie erwerben für die Betriebssysteme und/oder Systemkonfigurationen, die für das Subcapacity-Preismodell wie unten angegeben berechtigt sind, einen Einzelprozessor-Berechtigungsnachweis für jeden tatsächlich von den Programmkomponenten auf einer solchen Maschine genutzten Prozessor, wobei die Nutzung mit den von IBM bereitgestellten Tools ermittelt oder eingeschränkt wird. Um die Anzahl der in einer Maschine tatsächlich von dem Programm genutzten Prozessoren zu bestimmen, dürfen Sie Teile der physischen Prozessoren, die in derselben Maschine genutzt werden, zusammenfassen. Sie müssen jedoch für jeden verbleibenden Prozessoranteil in einer solchen Maschine, die nach dieser Zusammenfassung von dem Programm genutzt wird, einen zusätzlichen Einzelprozessor- Berechtigungsnachweis erwerben. Zu den für das Subcapacity-Preismodell berechtigten Betriebssystemen und/oder Systemkonfigurationen gehören:

*Berechtigte iSeries-Hardware
*Berechtigte pSeries-Hardware
*Berechtigte zSeries-Hardware

Falls Sie Informationen über Betriebssysteme anderer Anbieter oder andere Konfigurationen wünschen, die das Subcapacity- Preismodell unterstützen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

Sofern nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen Sie jede Programmkomponente pro "Einzelprozessor"- Berechtigungsnachweis nur auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor installieren und ausschließlich zur Verwendung und Verwaltung der Application Server-Komponente des Programms nutzen. Die Programmkomponenten dürfen auch auf einer Multiprozessormaschine installiert und genutzt werden, wenn Sie für jeden Prozessor der Maschine einen Programmberechtigungsnachweis entsprechend der Beschreibung unter einer der beiden Optionen in diesem Dokument erwerben.

Ihre Nutzung des Programms ist auf die Verwaltung der Kopien der Application Server-Komponente beschränkt, die Sie im Rahmen einer Network Deployment-Konfiguration erworben haben. Sie dürfen die Programmkomponenten nicht für andere Zwecke nutzen; dazu gehört auch die Verwaltung von Kopien der Application Server-Komponente, die im Rahmen einer weniger umfassenden Konfiguration von WebSphere Application Server erworben wurde.

EINHEITENTEST: Für jeden Programmberechtigungsnachweis für "Einheitentests" dürfen Sie jede Komponente des Programms auf einer Einzelmaschine zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist zu prüfen, ob der von dem betreffenden Entwickler geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind nicht berechtigt, Kopien des Programms, das auf der Basis des Einheitentest-Berechtigungsnachweises installiert und genutzt wird, für folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern, bei denen es sich nicht um die Maschine des Entwicklers handelt; oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen. Im Rahmen eines Einheitentest-Berechtigungsnachweises kann das Programm nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.

Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, umfasst jeder Berechtigungsnachweis für WebSphere Application Server einen (1) Berechtigungsnachweis für einen Einzelprozessor.

KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf dem Programmdatenträger können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm (unabhängig davon, ob Einzelinstallation, Einzelprozessor oder Einheitentest) berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version einer Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Programmkomponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Programm befinden.

KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das Programm (unabhängig davon, ob Einzelinstallation, Einzelprozessor oder Einheitentest) das Recht, eine unbegrenzte Anzahl an Kopien der folgenden Programmkomponenten auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Programmkomponenten zu installieren und zu nutzen. Gewährleistungsschutz besteht nur im Rahmen des Berechtigungsnachweises, den Sie für die Komponente IBM HTTP-Server für WebSphere Application Server erhalten.

- IBM HTTP-Server für WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrationskonsole
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Anwendungsclients (einschließlich WebServices Thin Client und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)

KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung der folgenden Programmkomponenten ist beschränkt auf die nachfolgend angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung der anderen Programmkomponenten. Sie dürfen die folgenden Programmkomponenten zu keinem anderen Zweck einsetzen.

1. Cloudscape-Komponenten: Sie dürfen die IBM Cloudscape- Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und zum Testen von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die von WebSphere Application Server generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP- Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen.

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.

IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Programm, noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

2. DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die Data Direct-Komponenten des Programms nur zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente installieren und nutzen. Diese Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

3. INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Version der IBM Integrated Solutions Console. Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten Komponenten und Programmierschnittstellen nur zur Installation, Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.

4. WebSphere Application Server Toolkit: Sie sind berechtigt, die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms in unbeschränkter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Komponenten von WebSphere Application Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server Toolkit-Komponenten des Programms entwickelte Anwendungen dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt und genutzt werden, für das Sie einen Programmberechtigungsnachweis erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

5. Edge-Komponenten: Die Edge-Komponenten des Programms können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten und Unterkomponenten. Die Hauptkomponenten sind der Caching- Proxy und der Load Balancer. Die Unterkomponenten sind u. a. Site Selector, Metric Server, Consultants und benutzerdefinierte Advisorfunktionen, die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, (a) jeweils eine (1) Kopie der Edge-Hauptkomponenten und (b) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Edge-Unterkomponenten auf einer beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.

6. Proxy Server-Komponenten: Die Proxy Server-Komponenten des Programms können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten und Unterkomponenten. Die Hauptkomponente ist der Caching- Proxy. Die Unterkomponenten sind u. a. Site Selector, Metric Server, Consultants und benutzerdefinierte Advisorfunktionen, die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, (a) jeweils eine (1) Kopie der Proxy Server-Hauptkomponenten und (b) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Proxy Server-Unterkomponenten auf einer beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.

7. DB2-KOMPONENTEN: Auf den IBM DB2 Universal Database Enterprise Edition CD-ROMs befinden sich Teile der DB2 Universal Database ("DB2-Komponenten"). Für jeden von Ihnen erworbenen Berechtigungsnachweis für diese WebSphere Application Server-Konfiguration sind Sie berechtigt, diese DB2-Komponenten auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor (oder einer Maschine mit mehreren Prozessoren, wenn Sie einen Berechtigungsnachweis für diese WebSphere Application Server-Konfiguration für jeden Prozessor einer solchen Maschine erwerben) zu installieren und zu nutzen, aber nur, um sie als Datenrepository für die von WebSphere Application Server generierten und verwalteten Daten zu nutzen.

Beispiele für die berechtigte Nutzung:

(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP- Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente der Application Server-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung der Application Server-Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu unterstützen.

(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu unterstützen.

(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten der Application Server- Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung der Scheduler and Asynchronous Beans-Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu unterstützen.

(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente auf der "Application Server CD-ROM" von WebSphere Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu unterstützen.

Sie sind nicht dazu berechtigt, eingehende Verbindungen zu den DB2-Komponenten von anderen Anwendungen oder Komponenten aus für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten zu nutzen. Sie sind nicht dazu berechtigt, ein kundenspezifisches Datenrepository zu erstellen. Sie sind berechtigt, diese Kopie der DB2- Komponenten mit eingeschränktem Nutzungsrecht auf derselben oder auf einer anderen Maschine als der Maschine, auf der die anderen Komponenten dieser WebSphere Application Server-Konfiguration installiert sind, auf der Grundlage der obigen Einschränkungen zu installieren und zu nutzen. Um die DB2-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert nutzen zu dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für ein DB2 Universal Database-Softwareprodukt erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt.

8. Tivoli Access Manager-Komponenten: Die IBM Tivoli Access Manager for eBusiness ("Access Manager")-Komponenten dürfen nur zur Unterstützung Ihrer Nutzung der WebSphere Application Server Tivoli Access Manager JACC-Provider-Server eingesetzt werden. Die Access Manager-Komponenten dürfen nur zusammen mit dem Programm und sonst zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Damit die Access Manager-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert genutzt werden dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für ein IBM Tivoli Access Manager for eBusiness-Softwareprodukt erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt.

UPGRADE: (i5/OS-Plattform) Handelt es sich bei dem Programm um ein Upgrade, sind Sie nur dann zur Nutzung des Programms berechtigt, wenn Sie ein berechtigter Benutzer einer früheren Version oder eines früheren Release des Programms sind, das Sie für das Upgrade qualifiziert (qualifizierendes Produkt). Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass Sie (i) das qualifizierende Produkt entweder vernichten oder das neue Programm auf derselben Maschine wie das qualifizierende Produkt installieren und (ii) das qualifizierende Produkt nicht an andere Personen übertragen oder es auf einer anderen Maschine nutzen.

HP-UX Java RTE: Dieser Application Server kann HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code enthalten, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert oder ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE- Software integriert ist, genutzt werden.

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten gewährt.

INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen über Betriebssysteme anderer Anbieter oder andere bestimmte Konfigurationen und Versionen von Programmkomponenten wünschen, die Sie benötigen, um Unterstützung für die Programme zu erhalten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.

TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code mit technischen Neuentwicklungen), der in die Programmupdates integriert ist oder damit verteilt wird. Hinweise auf den Technology- Preview-Code sind in der "Notices-Datei" (oder in einer aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates beigepackt ist), oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der "Notices- Datei" verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des Codes oder auch der gesamte Code von IBM nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der Einsatz des Technology-Preview-Codes für produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er darf nur für interne Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecke verwendet werden und wird ohne Unterstützung bereitgestellt. Sie dürfen den Technology- Preview-Code nicht an Dritte übertragen. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären, und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird, angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices- Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview- Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten, und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht mehr zur Anwendung.



D/N: L-MKYE-6N4MJL
P/N: L-MKYE-6N4MJL