Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM WebSphere Application Server Network
Deployment V6.1
Programmnummer: 5724-H88
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Sie dürfen dieses Programm nicht kopieren und auf einem
anderen Computer verwenden, ohne zusätzliche Lizenzgebühren zu
zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
* Apache Ant 1.5.4, 1.6.1, 1.6.2, and 1.6.5
* Apache Axis Code 1.1 and 1.2.1
* Apache Batik 1.5 and 1.5.1
* Apache Derby 10.1
* Apache HTTP Server 2.0.47
* Apache Jakarta Common Discovery 0.2
* Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
* Apache Jakarta Commons Collections 2.1 and 2.1.1
* Apache Jakarta Commons Digester 1.5, 1.6 and 1.7
* Apache Jakarta Commons-EL 1.0
* Apache Jakarta Commons-JXPath 1.2
* Apache Jakarta Commons Logging 1.0.3 and 1.0.4
* Apache Jakarta Commons-Net 1.1
* Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
* Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
* Apache Jakarta ORO 2.0.7
* Apache Jakarta Struts 1.1, 1.2.4, and 1.2.7
* Apache Jasper2 1.0
* Apache Log4J 1.2.8
* Apache Lucene 1.4.3
* Apache Portable Runtime 0.9.4
* Apache Soap 2.3.1
* Apache Tomcat 3.2.4 and 4.1.30
* Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
* Apache WSIL4J 1
* Apache XML4J 4.3 and 4.4
* Aspect J Runtime 1.2.1
* Bean Scripting Framework 2.3
* Cairo 0.4.0 library
* Cairo Binding
* Cup Parser Generator for Java 1.0
* DOM
* DOM Interfaces
* Eclipse 3.1.2
* Eclipse Help System 3.0.1
* Eclipse SDK 3.1.2
* EMF 2.1.2
* FASTCGI 2.4.0
* GEF 3.1.1
* HSQLDB 1.7.1
* InfoZip Code
* International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.4
* International Components for Unicode (ICU) ICU4C 1.8, 2.0
(from XML
C++ Parser 1.4 for z/OS), and 2.4
* Java SSH Applet
* Java SSH code
* JDT 3.0
* jSch 0.1.16 and 0.1.18
* JUnit 3.8.1
* Jython 2.1
* Mozilla API
* Mozilla Binding
* MX4J
* OASIS XML SCHEMAS
* Open SSL 0.9.7c
* OSGi Materials
* PDE 3.0
* Pixman 0.1.4
* Quick 1.0.1
* SAX
* TPTP 4.0.1.1
* UDDI4J 1.0.3, 2.0, 2.0.3, and 2.0.4
* UML2 1.1.1
* UnZipSFX Stub File 5.5.0 (ISMP 5.0.3)
* Visual Editor 1.1.0.1
* WebService Validation Tools (WSVT)
* WSDL4J 1.4 and 1.5.1
* WTP 1.0.2
* Xerces 5.5.0 (OS/400 only)
* Xerces-C 2.4.0
* Xerces-J 2.7
* XHTML DTDs
* XML4C 4.0.1 (from XML C++ Parser 1.4 for z/OS), 5.0.0
(for XML
Toolkit for iSeries V5R1) and 5.4
* XML Schemas
* XSD 2.1.2
* XSLT 2. 7
* zLIB 1.1.4
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
IBM Cloudscape V 10
IBM DB2 Connect
IBM DB2 Universal Database Enterprise Edition.
IBM Rational Application Developer Trial Edition
IBM Support Assistant
IBM Tivoli Access Manager for eBusiness
IBM Tivoli Directory Server
Rational Agent Controller
Benchmark-Tests
Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms
oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig
offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B.
Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und
Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm
in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der
neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das
Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte
anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden,
ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur
Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an,
die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM
Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die
Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben
IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger
Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den
Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich
Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die
Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen
Anforderungen unter (A), (B) und (C).
Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die
folgenden Programme oder Unterkomponenten:
IBM WebSphere Application Server Network Deployment V6.1
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
* JACL 1.3.2
* GTK+ Binding and GNOME Binding
* HP-UX SDK, for the Java(tm) 2 Platform, Version 5.0
Programmspezifische Bedingungen
Die "Network Deployment"-Konfiguration des Produkts
WebSphere Application Server kann die Komponenten auf den folgenden
CD-ROMs und/oder DVDs umfassen:
- WebSphere Application Server Network Deployment
- WebSphere Application Server Supplements
- WebSphere Application Server Toolkit (nur Windows- und
Linux/Intel-Plattform)
- DB2 Universal Database
- IBM Rational Application Developer, Trial Edition
- Rational Agent Controller
- Handbuch für den Schnelleinstieg (Quick Start Guide)
- Edge-Kmponenten
- IBM Tivoli Directory Server
- IBM Tivoli Access Manager for eBusiness
Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen,
Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für die Software von
Drittherstellern, die zusammen mit dem Programm genutzt wird, eingehalten
werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung
der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall
umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie
ohne das Programm weitergegeben wird.
BERECHTIGTE NUTZUNG: Sie sind berechtigt, die
Programmkomponenten nur in dem Umfang zu nutzen, in dem Sie
Berechtigungsnachweise für das Programm erworben haben.
Ein Berechtigungsnachweis gestattet Ihnen die Nutzung der
Programmkomponenten auf der Basis von "Einzelinstallationen",
"Einzelprozessoren" oder "Einheitentests" entsprechend den Angaben im
Berechtigungsnachweis für das Programm.
EINZELINSTALLATION: Für jeden Programmberechtigungsnachweis
für eine "Einzelinstallation" dürfen Sie jede Komponente des
Programms auf einer Einzelmaschine installieren und nutzen. Sofern
nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, dürfen Sie ferner für
jeden Berechtigungsnachweis für eine "Einzelinstallation" jede
Programmkomponente nur auf einer einzigen Maschine, auf der außerdem die
Application Server-Komponente dieses Programms installiert ist,
ausschließlich zur Verwendung und Verwaltung dieser Komponente
installieren und nutzen.
EINZELPROZESSOR: Für jeden Programmberechtigungsnachweis
für einen "Einzelprozessor" dürfen Sie jede Komponente des
Programms auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor installieren
und nutzen. Wahlweise dürfen Sie jede Programmkomponente auf
einer Maschine mit mehreren Prozessoren installieren und nutzen,
wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
*i. Sie erwerben einen Einzelprozessor-
Berechtigungsnachweis für jeden Prozessor der Maschine; oder
*ii. Sie erwerben für die Betriebssysteme und/oder
Systemkonfigurationen, die für das Subcapacity-Preismodell wie unten angegeben
berechtigt sind, einen Einzelprozessor-Berechtigungsnachweis für jeden
tatsächlich von den Programmkomponenten auf einer solchen Maschine
genutzten Prozessor, wobei die Nutzung mit den von IBM
bereitgestellten Tools ermittelt oder eingeschränkt wird. Um die Anzahl der
in einer Maschine tatsächlich von dem Programm genutzten
Prozessoren zu bestimmen, dürfen Sie Teile der physischen Prozessoren,
die in derselben Maschine genutzt werden, zusammenfassen. Sie
müssen jedoch für jeden verbleibenden Prozessoranteil in einer
solchen Maschine, die nach dieser Zusammenfassung von dem Programm
genutzt wird, einen zusätzlichen Einzelprozessor-
Berechtigungsnachweis erwerben. Zu den für das Subcapacity-Preismodell
berechtigten Betriebssystemen und/oder Systemkonfigurationen gehören:
*Berechtigte iSeries-Hardware
*Berechtigte pSeries-Hardware
*Berechtigte zSeries-Hardware
Falls Sie Informationen über Betriebssysteme anderer
Anbieter oder andere Konfigurationen wünschen, die das Subcapacity-
Preismodell unterstützen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen IBM
Vertriebsbeauftragten.
Sofern nachstehend nicht ausdrücklich anders geregelt,
dürfen Sie jede Programmkomponente pro "Einzelprozessor"-
Berechtigungsnachweis nur auf einer Maschine mit einem Einzelprozessor
installieren und ausschließlich zur Verwendung und Verwaltung der
Application Server-Komponente des Programms nutzen. Die
Programmkomponenten dürfen auch auf einer Multiprozessormaschine installiert
und genutzt werden, wenn Sie für jeden Prozessor der Maschine
einen Programmberechtigungsnachweis entsprechend der Beschreibung
unter einer der beiden Optionen in diesem Dokument erwerben.
Ihre Nutzung des Programms ist auf die Verwaltung der
Kopien der Application Server-Komponente beschränkt, die Sie im
Rahmen einer Network Deployment-Konfiguration erworben haben. Sie
dürfen die Programmkomponenten nicht für andere Zwecke nutzen;
dazu gehört auch die Verwaltung von Kopien der Application
Server-Komponente, die im Rahmen einer weniger umfassenden
Konfiguration von WebSphere Application Server erworben wurde.
EINHEITENTEST: Für jeden Programmberechtigungsnachweis für
"Einheitentests" dürfen Sie jede Komponente des Programms auf einer
Einzelmaschine zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen
Entwickler installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt
ist zu prüfen, ob der von dem betreffenden Entwickler
geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind
nicht berechtigt, Kopien des Programms, das auf der Basis des
Einheitentest-Berechtigungsnachweises installiert und genutzt wird, für
folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern,
bei denen es sich nicht um die Maschine des Entwicklers
handelt; oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum
Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendungen oder Systemen. Im
Rahmen eines Einheitentest-Berechtigungsnachweises kann das
Programm nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, umfasst jeder
Berechtigungsnachweis für WebSphere Application Server einen (1)
Berechtigungsnachweis für einen Einzelprozessor.
KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf dem
Programmdatenträger können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente
befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene
Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind.
Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm (unabhängig davon,
ob Einzelinstallation, Einzelprozessor oder Einheitentest)
berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version einer
Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben
Programmkomponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises
einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem
Datenträger für das Programm befinden.
KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den
obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das
Programm (unabhängig davon, ob Einzelinstallation, Einzelprozessor
oder Einheitentest) das Recht, eine unbegrenzte Anzahl an Kopien
der folgenden Programmkomponenten auf Ihren Maschinen zur
Unterstützung Ihrer berechtigten Nutzung der anderen Programmkomponenten
zu installieren und zu nutzen. Gewährleistungsschutz besteht
nur im Rahmen des Berechtigungsnachweises, den Sie für die
Komponente IBM HTTP-Server für WebSphere Application Server erhalten.
- IBM HTTP-Server für WebSphere Application Server
- Administrative Scripting
- Administrationskonsole
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor,
Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Anwendungsclients (einschließlich WebServices Thin Client
und Thin Admin Client)
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
KOMPONENTEN MIT EINGESCHRÄNKTER NUTZUNG: Ihre Nutzung der
folgenden Programmkomponenten ist beschränkt auf die nachfolgend
angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung der anderen
Programmkomponenten. Sie dürfen die folgenden Programmkomponenten zu keinem
anderen Zweck einsetzen.
1. Cloudscape-Komponenten: Sie dürfen die IBM Cloudscape-
Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Bewertung und zum Testen
von Anwendungen und bei der produktiven Nutzung nur als
Datenrepository für Daten einsetzen, die von WebSphere Application Server
generiert und verwaltet werden.
Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:
(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-
Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des
Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu
unterstützen.
(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI
Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung
dieser Komponente zu unterstützen.
(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Programms, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen.
(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Messaging Engine-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte
Nutzung dieser Komponente zu unterstützen.
IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Programm,
noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer
Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung
lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht
vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM
Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.
2. DATA DIRECT TECHNOLOGIES-KOMPONENTEN: Sie dürfen die
Data Direct-Komponenten des Programms nur zur Unterstützung
Ihrer berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente
installieren und nutzen. Diese Komponenten dürfen nicht für andere
Zwecke eingesetzt werden.
3. INTEGRATED SOLUTIONS CONSOLE: Zum Lieferumfang des
Programms gehört eine Version der IBM Integrated Solutions Console.
Sofern in dieser Lizenzinformation nicht anders angegeben, dürfen
Sie die Integrated Solutions Console, ihre eingebetteten
Komponenten und Programmierschnittstellen nur zur Installation,
Konfiguration und Verwaltung von Softwareprogrammen nutzen.
4. WebSphere Application Server Toolkit: Sie sind
berechtigt, die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms in
unbeschränkter Anzahl auf Ihren Maschinen zur Unterstützung Ihrer
berechtigten Nutzung der anderen Komponenten von WebSphere Application
Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server
Toolkit-Komponenten des Programms entwickelte Anwendungen dürfen
nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt und
genutzt werden, für das Sie einen Programmberechtigungsnachweis
erworben haben. Die Application Server Toolkit-Komponenten des
Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.
5. Edge-Komponenten: Die Edge-Komponenten des Programms
können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden: Hauptkomponenten
und Unterkomponenten. Die Hauptkomponenten sind der Caching-
Proxy und der Load Balancer. Die Unterkomponenten sind u. a. Site
Selector, Metric Server, Consultants und benutzerdefinierte
Advisorfunktionen, die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern.
Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, (a)
jeweils eine (1) Kopie der Edge-Hauptkomponenten und (b) eine
unbegrenzte Anzahl Kopien der Edge-Unterkomponenten auf einer
beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.
6. Proxy Server-Komponenten: Die Proxy Server-Komponenten
des Programms können in zwei (2) Kategorien unterteilt werden:
Hauptkomponenten und Unterkomponenten. Die Hauptkomponente ist der Caching-
Proxy. Die Unterkomponenten sind u. a. Site Selector, Metric
Server, Consultants und benutzerdefinierte Advisorfunktionen, die
das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern. Jeder
Berechtigungsnachweis für das Programm gestattet Ihnen, (a) jeweils eine (1)
Kopie der Proxy Server-Hauptkomponenten und (b) eine unbegrenzte
Anzahl Kopien der Proxy Server-Unterkomponenten auf einer
beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.
7. DB2-KOMPONENTEN: Auf den IBM DB2 Universal Database
Enterprise Edition CD-ROMs befinden sich Teile der DB2 Universal
Database ("DB2-Komponenten"). Für jeden von Ihnen erworbenen
Berechtigungsnachweis für diese WebSphere Application Server-Konfiguration sind
Sie berechtigt, diese DB2-Komponenten auf einer Maschine mit
einem Einzelprozessor (oder einer Maschine mit mehreren
Prozessoren, wenn Sie einen Berechtigungsnachweis für diese WebSphere
Application Server-Konfiguration für jeden Prozessor einer solchen
Maschine erwerben) zu installieren und zu nutzen, aber nur, um sie
als Datenrepository für die von WebSphere Application Server
generierten und verwalteten Daten zu nutzen.
Beispiele für die berechtigte Nutzung:
(i) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-
Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente der
Application Server-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte
Nutzung der Application Server-Komponente auf der Basis dieser
Lizenzinformation zu unterstützen.
(ii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI
Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung
dieser Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu
unterstützen.
(iii) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Scheduler- und EJB Timer-Komponenten der Application Server-
Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung der Scheduler
and Asynchronous Beans-Komponente auf der Basis dieser
Lizenzinformation zu unterstützen.
(iv) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Messaging Engine-Komponente auf der "Application Server CD-ROM" von
WebSphere Application Server, um Ihre berechtigte Nutzung dieser
Komponente auf der Basis dieser Lizenzinformation zu unterstützen.
Sie sind nicht dazu berechtigt, eingehende Verbindungen zu
den DB2-Komponenten von anderen Anwendungen oder Komponenten
aus für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten zu nutzen.
Sie sind nicht dazu berechtigt, ein kundenspezifisches
Datenrepository zu erstellen. Sie sind berechtigt, diese Kopie der DB2-
Komponenten mit eingeschränktem Nutzungsrecht auf derselben oder auf
einer anderen Maschine als der Maschine, auf der die anderen
Komponenten dieser WebSphere Application Server-Konfiguration
installiert sind, auf der Grundlage der obigen Einschränkungen zu
installieren und zu nutzen. Um die DB2-Komponenten für andere Zwecke als
oben erläutert nutzen zu dürfen, müssen Sie einen separaten
Berechtigungsnachweis für ein DB2 Universal Database-Softwareprodukt erwerben,
der zu einer solchen Nutzung berechtigt.
8. Tivoli Access Manager-Komponenten: Die IBM Tivoli Access
Manager for eBusiness ("Access Manager")-Komponenten dürfen nur zur
Unterstützung Ihrer Nutzung der WebSphere Application Server Tivoli
Access Manager JACC-Provider-Server eingesetzt werden. Die Access
Manager-Komponenten dürfen nur zusammen mit dem Programm und sonst
zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Damit die Access
Manager-Komponenten für andere Zwecke als oben erläutert genutzt
werden dürfen, müssen Sie einen separaten Berechtigungsnachweis
für ein IBM Tivoli Access Manager for eBusiness-Softwareprodukt
erwerben, der zu einer solchen Nutzung berechtigt.
UPGRADE: (i5/OS-Plattform) Handelt es sich bei dem Programm
um ein Upgrade, sind Sie nur dann zur Nutzung des Programms
berechtigt, wenn Sie ein berechtigter Benutzer einer früheren Version
oder eines früheren Release des Programms sind, das Sie für das
Upgrade qualifiziert (qualifizierendes Produkt). Des Weiteren wird
vorausgesetzt, dass Sie (i) das qualifizierende Produkt entweder
vernichten oder das neue Programm auf derselben Maschine wie das
qualifizierende Produkt installieren und (ii) das qualifizierende Produkt
nicht an andere Personen übertragen oder es auf einer anderen
Maschine nutzen.
HP-UX Java RTE: Dieser Application Server kann HP-UX Java
RTE-Software als separat lizenzierten Code enthalten, der auf
der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und
nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird.
Die HP-UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert oder
ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als
zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-
Software integriert ist, genutzt werden.
QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden
möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet
gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur
für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket
enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten
oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten
gewährt.
INFORMATIONEN ZUR UNTERSTÜTZUNG: Falls Sie Informationen
über Betriebssysteme anderer Anbieter oder andere bestimmte
Konfigurationen und Versionen von Programmkomponenten wünschen, die Sie
benötigen, um Unterstützung für die Programme zu erhalten, wenden Sie
sich bitte an den zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.
TECHNOLOGY-PREVIEW-CODE: Technology-Preview-Code (Code mit
technischen Neuentwicklungen), der in die Programmupdates integriert
ist oder damit verteilt wird. Hinweise auf den Technology-
Preview-Code sind in der "Notices-Datei" (oder in einer
aktualisierten "Notices-Datei", die den Updates beigepackt ist), oder in
einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der "Notices-
Datei" verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des Codes oder
auch der gesamte Code von IBM nie als Produkt allgemein zur
Verfügung gestellt. Der Einsatz des Technology-Preview-Codes für
produktive Zwecke ist nicht gestattet. Er darf nur für interne
Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecke verwendet werden und wird
ohne Unterstützung bereitgestellt. Sie dürfen den Technology-
Preview-Code nicht an Dritte übertragen. Der Code kann eine
Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des
Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist Ihnen nicht gestattet,
die Inaktivierungseinheit oder den Technology-Preview-Code zu
manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass das Programm nicht mehr
ausgeführt werden kann. Der Bewertungszeitraum beginnt, wenn Sie sich
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären,
und endet 1) bei Ablauf der Nutzungsdauer oder Erreichen des
Ablaufdatums, das in der Notices-Datei (bzw. in einer aktualisierten
Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei
oder in Dateien, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird,
angegeben ist, 2) wenn Sie von IBM eine entsprechende
Benachrichtigung erhalten oder 3) wenn sich der Technology-Preview-Code
automatisch selbst inaktiviert. Sofern in der Notices-Datei (bzw. in
einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt
ist) oder in einer Datei oder in Dateien, auf die in der Notices-
Datei verwiesen wird, kein IBM Vermerk enthalten ist, dass Sie
den Technology-Preview-Code behalten dürfen, müssen Sie diesen
Code und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM Sie
darüber informiert, dass Sie den angegebenen Technology-Preview-
Code behalten dürfen und der Code für die produktive Nutzung
freigegeben wird, ist der angegebene Code ab dem Erhalt dieser
Benachrichtigung nicht mehr als ausgeschlossene Komponente zu betrachten,
und die vorangehenden Bedingungen in diesem Absatz kommen nicht
mehr zur Anwendung.
D/N: L-MKYE-6N4MJL
P/N: L-MKYE-6N4MJL