Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne
Gewährleistung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das
Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese
Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens
oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten
Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen
oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu
verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung
nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren,
kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis
umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm
erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu
veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden
Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben
haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder
eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische
Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann
unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber
hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur
Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl
abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des
Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3)
audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen
oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5)
Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie
Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung
eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe
kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf die Preise für zukünftige
Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur
Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den
Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer
Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das
Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und
die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder
eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2
- Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine
vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des
Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder
schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die
Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die
Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder
ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen
dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International
Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt
genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und
wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht
verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des
Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms,
einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser
Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz
gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder
Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen
Eigentumshinweise anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach
der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden
oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das
Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem
fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die
Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern
oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse
compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche
gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das
Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig
weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet,
alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden
sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms
sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der
Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die
Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn
Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere
Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen
nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen
dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm
übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen.
Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm
weiterhin zu nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es
sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im
Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine
Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen
und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben
oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind,
erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags
einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die
Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes
sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden
Vermögenssteuern.
3. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder
implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für
einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in
Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen
können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht
ausdrücklich angegeben ist.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von
der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig
von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM
beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem
Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen
der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden
(einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für
das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies
ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar
gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden
Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden
hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze,
Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die
Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und
Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich
unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des
geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen
Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten
weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von
Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur
Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen)
zur Verfügung gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen
dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des
Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden
gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen
Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern
nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder
Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche
Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur
Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden
(einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar
ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze
des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz
erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von
Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben
oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln,
zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben
wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den
geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den
Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den
Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz
wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der
Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem
anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund
beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn
auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust
oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder
Verlust erwarteter Einsparungen.
3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen
und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten
Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten.
Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten
gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres
Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich
(Innenstadt).
ÖSTERREICH: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die
Bedingungen dieses Abschnitts werden vollständig durch den
folgenden Text ersetzt:
Die folgende begrenzte Gewährleistung kommt zur Anwendung, wenn Sie
für den Erwerb des Programms eine Gebühr bezahlt haben:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der
Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden
Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen
gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein IBM Programm umfasst die Funktionalität
des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des
Programms mit den geltenden Spezifikationen.
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen
Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die
Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst
verantwortlich.
Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des
Programms.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie
zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der
bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie
berechtigt, das Programm bei der Stelle zurückzugeben, bei der das
Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann
zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der
gezahlte Betrag von der Stelle zurückerstattet, bei der Sie das
Programm erworben haben.
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders
vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch
Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B.
Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es gelten
dieselben Änderungen wie in Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 3)
oben unter Österreich.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem
Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse
entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden
durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt
eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von
dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3
(Gewährleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgeführten
Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch
Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B.
Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.
Z125-5589-03 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten
zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen
für Programme ohne Gewährleistung die folgenden
Vertragsbedingungen.
Programmname: WebSphere Help System V2.1.1
Programmnummer: 2.1.1
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
2
Erläuterung der Vertragsbedingungen:
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer:
"1" bedeutet, dass das Programm auf der primären Maschine und einer
anderen Maschine installiert werden darf, vorausgesetzt, dass das
Programm nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt
wird.
"2" bedeutet, dass Sie dieses Programm nicht auf einen anderen
Computer kopieren und dort verwenden dürfen, ohne zusätzliche
Lizenzgebühren zu zahlen.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung
befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern
verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von
IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Ausgeschlossene Komponenten
Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung
zwischen Ihnen und der IBM bzw. einem mit IBM verbundenen
Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als
"IBM" bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen für alle
"Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a)
Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf
"AS-IS"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM übernimmt keine
Haftung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c)
IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden
hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten;
und (d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige
Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Lucene 1.2
2. XML4J 4.0.13
3. Tomcat 4.0.6
Code von Drittherstellern
Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das Programm
enthalten eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die
Ihnen möglicherweise unter anderen Bedingungen als gemäß dieser
Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die es erforderlich
machen, dass IBM Sie auf bestimmte Sachverhalte hinweist und/oder
Ihnen bestimmte Informationen mitteilt. Jede dieser Komponenten von
Drittherstellern wird von IBM entweder in einer Readme-Datei (oder
in einer aktualisierten Readme- Datei, die dem Fixpack oder Update
beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert,
auf die in diesen Readme- Dateien verwiesen wird (einschließlich
der zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und anderer
zugehöriger Informationen), oder die Komponente von
Drittherstellern verfügt über eine eigene Lizenzvereinbarung (die
z. B. bei der Installation oder dem Starten einer solchen
Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in einer
Datei mit dem Titel "README", "COPYING", "LICENSE" oder einem
ähnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation gehört). Die Nutzung jeder einzelnen
Komponente von Drittherstellern, die über eine eigene
Lizenzvereinbarung verfügt oder für die IBM eine Lizenzvereinbarung
in eine der obigen Readme-Dateien integriert hat (oder in eine
Datei oder in Dateien, auf die in den Readme-Dateien verwiesen
wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung,
sondern der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers. Wenn Sie
solche Komponenten von Drittherstellern nach der Installation
verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf alle
Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklären
Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und
Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf Englisch zur
Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden,
jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und Fixpacks zu
dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.
Das Programm enthält die folgenden Komponenten von
Drittherstellern:
1. Lucene 1.2
2. XML4J 4.0.13
3. Tomcat 4.0.6
Programmspezifische Bedingungen
(1) Bestimmte Komponenten des Programms basieren auf Code, der von
IBM auf der Basis der Common Public License ("CPL") von ECLIPSE.ORG
lizenziert wird ("auf ECLIPSE basierender Code"). Die Entwickler
(gemäß der Definition in der CPL) dieses Codes, haben der IBM und
Ihnen ihre Beiträge (gemäß der Definition in der CPL) als Teil des
auf ECLIPSE basierenden Codes ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) und
ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit
der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften
die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige
Folgeschäden (einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen,
Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn die IBM oder die Entwickler
über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle
Bedingungen in der IBM Programmlizenzvereinbarung, die sich auf den
auf ECLIPSE basierenden Code beziehen und von der CPL abweichen,
werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich
Entwickler) angeboten. Sie dürfen den Quellcode dieser Beiträge von
der Website von ECLIPSE.ORG (www.eclipse.org) herunterladen. Ein
Exemplar der CPL befindet sich in der Datei CPL/V1.0. HTML, die
zusammen mit dem auf ECLIPSE basierenden Code heruntergeladen
wird.
(2) Der nachfolgend aufgelistete Code von Drittherstellern wird
weitergegeben, aber nicht als Teil des Programms:
Lucene 1.2
XML4J 4.0.13
Tomcat 4.0.6
Die Bedingungen für die Nutzung des Codes von Drittherstellern sind
in den zugehörigen "about.html"-Dateien in den Verzeichnissen des
jeweiligen Codes von Drittherstellern zu finden.
D/N: N/A
P/N: N/A