Beziehungen

Eine Beziehung weist auf eine persönliche Beziehung zwischen einem Beteiligten des Typs "Person" bzw. "Anwärter" und einer weiteren Person, z. B. Ehepartner, Vollmachtgeber/Beauftragter, hin. Wenn eine Beziehung für einen Beteiligten des Typs "Person" oder "Anwärter" hinzugefügt wird, fügt das System automatisch eine wechselseitige Beziehung zur betreffenden Person ein. Wenn zum Beispiel als Beziehungsart "Ehepartner" für einen Beteiligten des Typs "Person" gespeichert wird, wird diese Beziehung auch automatisch für den Ehepartner dieses Beteiligten gespeichert.

Die zwischen Beteiligten definierten Beziehungen werden während der integrierten Fallverarbeitung verwendet. Ein Benutzer kann eine oder mehrere Personen, die Beziehungen zum Hauptbeteiligten unterhalten, als Fallmitglieder in einem integrierten Fall hinzufügen. Alle Familienbeziehungen, die für den Hauptbeteiligten zuvor definiert wurden, sind bereits verfügbar und können in dem integrierten Fall ausgewählt werden. Der Benutzer muss somit nicht nach den Familienmitgliedern des Hauptbeteiligten suchen.