Produktanforderungen definieren

Im Kern bedeutet ein Produkt die Bereitstellung eines Leistungsbezugs oder eines Service. Ausgangspunkt für die Definition der Produktanforderungen ist das Festlegen des Produktzwecks und seiner Empfänger. Hierbei muss vor allem ermittelt werden, welche Leistungsbezüge und Services bereitgestellt werden sollen und auf welche Art sie die Empfänger des Produkts unterstützen sollen.

Auf der nächsten Ebene der Definition der Produktanforderungen wird festgelegt, wie die Anspruchsberechtigung und die Leistungshöhe für die Leistungsbezüge und Services effektiv ermittelt werden können. Hierzu gehört auch das Angeben der Regeln für die Feststellung, die Informationen, die zu den potenziellen Produktempfängern erfasst werden müssen. Diese Informationen werden zum Treffen von Entscheidungen mit den Regeln verglichen.

Auf der dritten Stufe der Produktanforderungen steht die Bereitstellung der Informationen zu diesen Entscheidungen im Mittelpunkt. So wichtig wie die Feststellung der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe für Leistungsbezüge und Services ist auch die Möglichkeit, zu verstehen, welche Umstände einer Person die Ursachen für die jeweilige Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe sind. Ohne diese Informationen ist es sehr schwierig, zu verstehen, wie diese Produkte den Anforderungen ihrer Empfänger entsprechen.

Insgesamt betrachtet ist die allgemeine Zielsetzung für die Bereitstellung eines Produkts, einen Überblick über die Laufzeit des Falls zu entwickeln, in dem die drei Punkte "Anspruchsberechtigung", "Leistungshöhe" und "Erläuterung" enthalten sind. Eine ausführliche Erläuterung dieses Konzepts finden Sie im Cúram-Handbuch zu den Grundlagen der Anspruchsberechtigung und Leistungshöhe mit Cúram Express Rules (CER).