Validierungen
- Der Aktivitätsname ist obligatorisch und muss innerhalb einer angegebenen Prozessdefinition für einen Workflow eindeutig sein. Bei dem Aktivitätsname handelt es sich jedoch auch um eine lokalisierbare Zeichenfolge. Eine Validierung stellt daher zudem sicher, dass ein definierter Aktivitätsname auch für jede angegebene Ländereinstellung eindeutig ist.
- Eine Aktivität muss einen zulässigen Aktivitätstyp aufweisen. In der Praxis genügt diese Regel sich selbst, da es nicht möglich ist, Aktivitäten zu erstellen, ohne dabei einen angemessenen Aktivitätstyp im Prozessdefinitionstool auszuwählen. Selbst beim manuellen Erstellen von Prozessdefinitionen in einem Texteditor entsprechen die Namen der Aktivitätstypen den Namen der Metadatenelementen und machen es somit unmöglich, ein gültiges Markup zu erstellen, das einen nicht vorhandenen Aktivitätstyp darstellt.