legislation

Gesetzgebungslinks können auf Seiten- und Fragenebene angegeben werden, um den Benutzer auf die relevanten Gesetzgebungsinformationen zu den entsprechenden Fragen hinzuweisen. Sie können einen Gesetzgebungslink für jede Seite und einen Gesetzgebungslink für jede Frage angeben (müssen aber nicht). Ein auf Seitenebene angegebener Link wird im Seitentitelbanner während der Laufzeit oben rechts angezeigt. Beim Klicken auf den Link wird das Ziel in einem Fenster geöffnet. Ein auf Fragenebene angegebener Link wird im Hilfeabschnitt für die übergeordnete Seite angezeigt und ist daher nur sichtbar, wenn der Benutzer diesen Abschnitt erweitert. So wie bei den Links auf Seitenebene wird beim Klicken auf den Link das Ziel in einem neuen Fenster geöffnet. Links sollten als vollständige Adresse, einschließlich Protokoll (z. B. http://google.com) eingegeben werden.