Zurückziehen eines Antrags

Bei erfolgreicher Übermittlung eines Antrags kann ein Bürger den Antrag für ein oder alle der Programme, die er beantragt hat, zurückziehen. Ein Antrag kann über den Link "Zurückziehen" auf der Seite "Aktuelle Anträge" zurückgezogen werden. Anträge können zudem von der Seite "Anträge" im Bürgerkonto zurückgezogen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6, Bürgerkonto, in diesem Handbuch.

Jedes Programm kann einzeln zurückgezogen werden. Durch Klicken auf den Link "Zurückziehen" wird die Seite "Antrag zurückziehen" geöffnet. Das mit dem Link verknüpfte Programm, d. h. das Programm, das sich in derselben Zeile befindet, wird automatisch ausgewählt. Die Gründe für das Zurückziehen eines Antrags für ein Programm können für den Anliegenantrag in der UA-Administration konfiguriert werden.