Durchführen eines Screenings vom Bürgerkonto aus

Anhand eines Screenings der Anspruchsberechtigung kann ein Bürger – basierend auf einer kurzen Fragenreihe und einem knappen Regelwerk – ermitteln, ob er potenziell Anspruch auf eines oder mehrere Programme hat. Auf Grundlage dieser Ermittlung kann der Kunde entscheiden, ob er eines der identifizierten Programme beantragen möchte. Ein Screening kann durchgeführt werden, während der Kunde am Bürgerkonto angemeldet ist.

Ein Screening kann initiiert werden, während der Kunde am Bürgerkonto angemeldet ist, indem er "Hilfe vom Staat und der Kommune suchen" und dann die Option "Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben" auswählt. Sie können aber auch festlegen, dass das Screening über die Seite "Triage-Ergebnisse" gestartet werden soll. Wenn ein Screening initiiert wurde, werden laufende Screenings angezeigt (dies ist der Fall, wenn der Bürger ein Screening gestartet den Vorgang ohne Abschließen oder Speichern des Screenings verlassen hat). Der Bürger kann dann auswählen, ob er ein neues Screening starten oder ein zuvor gestartetes Screening fortsetzen möchte. Hinweis: Abgeschlossene Screenings werden nicht angezeigt. Hat der Bürger keine Screenings in Bearbeitung, dann gelangt er direkt auf eine Seite, auf der er aus einer Liste von Screenings eines auswählen kann.