Was geschieht nach der Erstellung einer Überweisung?

Sobald ein Sozialserviceanbieter oder eine externe Behörde als Überweisungsempfänger ausgewählt wurden, wird die Überweisung zugestellt, sofern eine E-Mail-Adresse verfügbar ist. Wenn keine E-Mail-Adresse im System gespeichert ist, wird die Überweisung nicht zugestellt. Der Bearbeiter hat dann die Möglichkeit, die Überweisung zu drucken, um sie entweder dem Kunden zur Vorlage bei dem Anbieter bzw. der externen Behörde mitzugeben oder sie auf dem Postweg zuzustellen.