Ablehnen eines Programms

Der Bearbeiter kann ein Programm in einem Antragsfall ablehnen. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn die Autorisierung des Programms fehlschlägt, weil der Kunde nicht berechtigt ist oder das Programm bereits erhalten hat. Der Bearbeiter gibt den Ablehnungsgrund und alle zusätzlichen Kommentare in Zusammenhang mit der Ablehnung ein. Der Bearbeiter kann die Ablehnung eines Programms vor dem Fallabschluss zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Lebenszyklus des Antragsfalls auswählen.