Erstellen von Verpflichtungen

Mit einer Standardlogik wird für eine zu erstellende Verpflichtung ein Fondsgeschäftsjahr ausgewählt. Der Betrag der Verpflichtung wird auf den angeforderten Pflichtbetrag festgesetzt. Bei der Erstellung einer Verpflichtung aktualisiert das System auch den Gesamtpflichtbetrag für das entsprechende Fondsgeschäftsjahr und das Restbudget. Bei entsprechend ausgewählter Konfigurationseinstellung durch den Fondsverwalter kann das Fondsgeschäftsjahr so eingerichtet werden, dass Verpflichtungen akzeptiert werden können und der Pflichtbetrag für das Fondsgeschäftsjahr überschritten werden kann. Wenn zum Beispiel für einen Kunden eine Verpflichtung über 500 Euro für den Kinderbetreuungsfonds erstellt wird, wird der Pflichtbetrag für das Fondsgeschäftsjahr um 500 Euro erhöht und das für das Fondsgeschäftsjahr verbleibende Budget um 500 Euro verringert.