Anpassen von Fondsgeschäftsjahrbudgets

Fondsverwalter können Budgets für Fondsgeschäftsjahre für jeden Posten für das Fondsgeschäftsjahr anpassen. Jede Budgetanpassung verfügt über ein Gültigkeitsdatum und einen Betrag. Anpassungsbeträge können negativ oder positiv sein und so Gut- oder Lastschriften angeben. Eine negative Budgetanpassung darf das verbleibende verfügbare Budget für das Fondsgeschäftsjahr nicht überschreiten.