Benachrichtigen von Fallbearbeitern über verfügbare Angaben zur gemeinsamen Verwendung

In der Regel erhalten Fallbearbeiter Aufgaben, die darauf hinweisen, dass Angaben zur gemeinsamen Verwendung verfügbar sind. Fallbearbeiter können innerhalb einer solchen Aufgabe direkt zur Liste der eingehenden Angaben wechseln, um diese zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Aufgaben werden automatisch vom Angabenbroker abgeschlossen, wenn identische übertragene Angaben angenommen oder abgelehnt wurden, oder wenn nicht identische übertragene Angaben verworfen wurden.