Automatisches Annehmen gemeinsam verwendeter Angaben

Der Angabenbroker kann so konfiguriert werden, dass identische Angaben von jedem Quellangabentyp und Quellfall für jeden Zielangabentyp und Zielfall automatisch angenommen werden. Dadurch muss der Fallbearbeiter eingehende Angaben nicht manuell übernehmen. Beachten Sie, dass bei Systemen, die für die Verwendung von Angaben zur Person/zum Anwärter konfiguriert sind und bei denen der Datensatz der Person/des Anwärters als Ziel angegeben ist, diese Konfigurationseinstellung nicht gültig ist.

Wird ein neuer Angabendatensatz gemeinsam verwendet (und automatisch angenommen), wird er der Liste der in Bearbeitung befindlichen Angaben hinzugefügt. Werden aktualisierte Angaben gemeinsam verwendet (und automatisch angenommen), werden auch diese zur Liste der in Bearbeitung befindlichen Angaben hinzugefügt. Zudem wird die Verbindung mit dem geänderten Ursprungsdatensatz automatisch vom System gepflegt. Anschließend kann der Fallbearbeiter wählen, ob er die neuen Angaben oder die aktualisierten Angaben aktivieren möchte.

Entfernungen gemeinsam verwendeter Angaben können auch automatisch angenommen werden. Dadurch wird entweder der Indikator für ausstehende Entfernung auf einen aktiven Angabendatensatz gesetzt, oder ein in Bearbeitung befindlicher Angabendatensatz wird verworfen.

Wie bereits zuvor erwähnt, erfordern gemeinsam verwendete Angaben, die automatisch angenommen werden, keine manuelle Intervention. Immer wenn gemeinsam verwendete Angaben automatisch angenommen werden, wird dem Fallbearbeiter eine Aufgabe zugewiesen. Sofern er nicht für die automatische Aktivierung konfiguriert ist, muss der Fallbearbeiter weiterhin die gemeinsam verwendeten Angaben manuell aktivieren. Dadurch kann der Fallbearbeiter die Richtigkeit der gemeinsam verwendeten Angaben überprüfen, erforderliche Änderungen vornehmen und Angaben vor ihrer Aktivierung prüfen. Gemeinsam genutzte Angaben, die für die automatische Aktivierung konfiguriert sind, werden bei Übertragung automatisch aktiviert.