Einrichten der gemeinsamen Verwendung von Angaben

Das Einrichten der gemeinsamen Verwendung von Angaben ist einfach. Es ist lediglich erforderlich, dass der Fallbearbeiter jeden Angabentyp für die gemeinsame Verwendung in jedem Falltyp oder jedem Beteiligtentyp "Person"/"Anwärter" aktiviert oder deaktiviert. Im Sozial- und Gesundheitsbereich tätige Behörden können also nur solche Angabentypen auswählen, die gemeinsam verwendet werden sollen. Zum Beispiel kann der integrierte Falltyp "Einkommensbeihilfe" mehrere Angabentypen haben, von denen nur einige für die gemeinsame Verwendung aktiviert sind.

Mit dem Angabenbroker werden nur Angabenänderungen für solche Angabentypen übertragen, die für die gemeinsame Verwendung aktiviert wurden. Bei Bedarf kann diese Konfigurationsoption auch deaktiviert werden. Beachten Sie, dass, wenn diese Option deaktiviert ist, bereits übertragene Angaben weiterhin angewendet werden. Es erfolgen jedoch keine nachfolgenden Übertragungen dieses Angabentyps.

APIs und Anbindungspunkte werden bereitgestellt, die eine Behörde nutzen kann, um das Standardverhalten des Angabenbroker zu ändern. Sie werden in den folgenden Abschnitten detailliert beschrieben.