Die für Angaben definierten Verifizierungsvoraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn Fallbearbeiter Verifizierungsposten bereitstellen, die verschiedene Regeln erfüllen. Diese Regeln sind nachfolgend aufgeführt:
Alle diese Regeln müssen erfüllt werden, damit eine Verifizierungsvoraussetzung erfüllt ist. Beispiel: Wenn eine Verifizierungsvoraussetzung als "Stufe 5" definiert ist (d. h. ein Original der Geburtsurkunde benötigt wird) und zwei Posten erfordert, so kann diese Verifizierungsvoraussetzung nicht etwa durch einen einzigen Posten der "Stufe 1" (d. h. die Kopie einer Geburtsurkunde) erfüllt werden. Um die Voraussetzung vollständig zu erfüllen, müssen mindestens zwei Verifizierungsposten der "Stufe 5" bereitgestellt werden.
Verifizierungsposten können bei der Verifizierung von Angaben weitergegeben werden, wenn der hinzugefügte Verifizierungsposten die Verifizierungsvoraussetzung von mehr als einem Angabenposten erfüllt. Die Posten werden nur unter folgenden Bedingungen an jede Instanz der Angabe weitergegeben: Wenn für den Modus "Neue Verifizierung" der Voraussetzung die Option "Nie neu überprüfen" festgelegt ist, oder wenn für den Modus "Neue Verifizierung" die Option "Bei Änderung neu überprüfen" festgelegt ist und die Angaben nicht geändert wurden.