Erfüllen von Verifizierungsregeln

Die für Angaben definierten Verifizierungsvoraussetzungen können nur erfüllt werden, wenn Fallbearbeiter Verifizierungsposten bereitstellen, die verschiedene Regeln erfüllen. Diese Regeln sind nachfolgend aufgeführt:

  1. Die Stufe eines Verifizierungspostens oder einer Verifizierungsgruppe muss mindestens der für die Verifizierungsvoraussetzung definierten Stufe entsprechen.
  2. Wenn für die Verifizierungsvoraussetzung eine Mindestanzahl von Posten definiert wurde, muss mindestens diese Anzahl von Posten bereitgestellt werden. Beachten Sie, dass bei einer Bereitstellung aller bereitgestellten Verifizierungsposten in einer Gruppe das Verifizierungsmodul sie als Einzelposten betrachtet.
  3. Ist ein Verifizierungsposten als obligatorisch definiert, muss er bereitgestellt werden, es sei denn, die Verifizierung wurde ausgesetzt. Das Verifizierungsmodul berücksichtigt alle Produktbereitstellungsfälle, die weder geschlossen noch ausgesetzt sind. Beachten Sie, dass ein Hookpunkt bereitgestellt wird, um angepasste Bedingungen zu implementieren, die bestimmten Geschäftsanforderungen entsprechen, damit obligatorische Verifizierungsvoraussetzungen von der Aktivierung der Angaben ausgeschlossen sind.
  4. Die für eine Verifizierungsvoraussetzung bereitgestellten Posten müssen für den in der Verifizierungsvoraussetzung angegebenen Datumsbereich gültig sein.

Alle diese Regeln müssen erfüllt werden, damit eine Verifizierungsvoraussetzung erfüllt ist. Beispiel: Wenn eine Verifizierungsvoraussetzung als "Stufe 5" definiert ist (d. h. ein Original der Geburtsurkunde benötigt wird) und zwei Posten erfordert, so kann diese Verifizierungsvoraussetzung nicht etwa durch einen einzigen Posten der "Stufe 1" (d. h. die Kopie einer Geburtsurkunde) erfüllt werden. Um die Voraussetzung vollständig zu erfüllen, müssen mindestens zwei Verifizierungsposten der "Stufe 5" bereitgestellt werden.

Verifizierungsposten können bei der Verifizierung von Angaben weitergegeben werden, wenn der hinzugefügte Verifizierungsposten die Verifizierungsvoraussetzung von mehr als einem Angabenposten erfüllt. Die Posten werden nur unter folgenden Bedingungen an jede Instanz der Angabe weitergegeben: Wenn für den Modus "Neue Verifizierung" der Voraussetzung die Option "Nie neu überprüfen" festgelegt ist, oder wenn für den Modus "Neue Verifizierung" die Option "Bei Änderung neu überprüfen" festgelegt ist und die Angaben nicht geändert wurden.