Eigenschaften der Verifizierungsvoraussetzung

Im Folgenden werden im Überblick die Eigenschaften vorgestellt, die für Verifizierungsvoraussetzungen festgelegt werden können.

Fälligkeitsdatum und Warnungsdatum
Zum Festlegen des Fälligkeitsdatums einer Verifizierung sind verschiedene Eigenschaften verfügbar. Die Eigenschaft "Fälligkeitstage" gibt die Anzahl der Tage nach einem bestimmten Ereignis an, bis eine Verifizierung fällig ist. Administratoren können auch angeben, ob die Anzahl der Fälligkeitstage anhand des Datums der Fallerstellung oder anhand des Datums berechnet werden soll, an dem Angaben eingefügt oder empfangen wurden. Die Eigenschaft "Warnungstage" gibt an, wie viele Tage vor dem Fälligkeitsdatum der Verifizierung ein Fallbearbeiter eine Benachrichtigung erhält. Wenn kein Warnungsdatum angegeben wird, erhält der Fallbearbeiter vor dem Fälligkeitsdatum der Verifizierung keine Warnung. Beachten Sie, dass bei der Verarbeitung des Fälligkeitsdatums für Verifizierungsvoraussetzungen die Workflow-Funktionalität verwendet wird. Weitere Informationen zur Workflowverarbeitung für Ablaufdatum und Fälligkeitsdatum finden Sie im Abschnitt 4.4.1 Fristmanagement.
Stufe
Diese Eigenschaft gibt die Verifizierungsstufe an, die erreicht werden muss, damit die Daten als verifiziert gelten. Angaben werden nur als verifiziert betrachtet, wenn ein Verifizierungsposten mit der entsprechenden Stufe empfangen wurde. Beispiel: Wenn eine Verifizierungsvoraussetzung einen Verifizierungsposten der Stufe 5 erfordert (z. B. ein Original der Geburtsurkunde), wird die Verifizierungsvoraussetzung durch Bereitstellung eines Postens der Stufe 1 (eine Kopie der Geburtsurkunde) nicht erfüllt. Alternativ kann eine Kombination aus Verifizierungsposten bereitgestellt werden, die eine Verifizierungsgruppe der Stufe 5 bilden, um die Verifizierungsvoraussetzung zu erfüllen.
Start- und Enddaten
Mit diesen Eigenschaften wird der Zeitraum angegeben, in dem diese Verifizierungsvoraussetzung gültig ist. Beachten Sie, dass diese Eigenschaften mit den Datumsangaben zur Gültigkeit der Verwendungen der Verifizierungsposten und den Datumsangaben zur Gültigkeit der Angaben interagieren, um festzustellen, welche Verifizierungen von einem Fallbearbeiter durchgeführt werden können. Für eine Voraussetzung zur Verifizierung eines Einkommensbetrags kann beispielsweise ein Gültigkeitszeitraum von Januar bis Dezember definiert werden. Für einen Verifizierungsposten kann jedoch ein Gültigkeitszeitraum von Januar bis Juli (z. B. für einen Zahlungsbeleg) festgelegt werden, während für einen anderen Verifizierungsposten ein Gültigkeitszeitraum von Juli bis Dezember (z. B. für eine Steuererklärung) definiert werden kann. Das Datum, an dem die Einkommensangaben aktiv sind, bestimmt, welcher Verifizierungsposten zur Erfüllung der Verifizierungsvoraussetzung erforderlich ist.
Mindestposten
Diese Eigenschaft gibt die Mindestanzahl der Verifizierungsposten an, die bereitgestellt werden muss, damit die Daten als verifiziert gelten. Wenn zum Beispiel das angegebene Mindestelement 2 ist, wird die Verifizierungsvoraussetzung als erfüllt betrachtet, wenn mindestens zwei Verifizierungsposten oder Verifizierungsgruppen bereitgestellt werden. Wenn alle angegebenen Verifizierungsposten in einer Verifizierungsgruppe bereitgestellt werden, wird sie vom Verifizierungsmodul als Einzelposten betrachtet. Eine Kombination aus Verifizierungsposten und -gruppen kann bereitgestellt werden, um die Mindestanzahl der Verifizierungsposten einer Verifizierungsvoraussetzung zu erfüllen.
Obligatorisch
Mit dieser Eigenschaft wird angegeben, ob die Verifizierungsvoraussetzung obligatorisch ist. Eine obligatorische Verifizierungsvoraussetzung bedeutet, dass die mit der Verifizierung verknüpften Angaben und Fälle erst dann aktiviert werden können, wenn die für die Verifizierung definierten Regeln erfüllt sind. Wenn die obligatorische Eigenschaft nicht angegeben wird, ist die Verifizierungsvoraussetzung optional; und daher können die mit der Verifizierung verknüpften Angaben aktiviert werden, auch wenn diese noch nicht verifiziert wurden.
Vom Kunden bereitgestellt
Mit dieser Eigenschaft wird angegeben, ob der Fallbeteiligte für die Bereitstellung der Verifizierungsposten zuständig ist. Diese Eigenschaft kann bei der Kommunikation zwischen der Organisation und dem Kunden verwendet werden, um dafür zu sorgen, dass ein Kunde nicht aufgefordert wird, einen Verifizierungsposten bereitzustellen, der auch anderweitig bereitgestellt werden kann. Beachten Sie, dass mit dieser Eigenschaft keine Verarbeitung durch das System verbunden ist. Sie dient allein der Information der Benutzer.
Neue Verifizierung
Mithilfe dieser Eigenschaft können Benutzer die Reaktion des Cúram Verification-Moduls auf Änderungen an Angaben mit dem Status "Aktiv" festlege. Die folgende Liste enthält die Namen der Einstellungen für diese Eigenschaft sowie deren Auswirkungen. Beachten Sie, dass die Eigenschaft zur erneuten Verifizierung nicht auf Beteiligtenangaben angewendet werden kann.
Immer neu überprüfen
Wenn ein Fallbearbeiter Änderungen an Angaben mit dem Status "Aktiv" vornimmt, werden keine zuvor erfüllten Verifizierungsvoraussetzungen zu den neuen Angaben mit dem Status "In Bearbeitung" übernommen. Der neue Datensatz mit dem Status "In Bearbeitung" muss dann erneut überprüft werden.
Bei Änderung neu überprüfen
Wenn ein Fallbearbeiter Änderungen an Angaben mit dem Status "Aktiv" vornimmt und der für den verifizierbaren Datenposten oder für abhängige Datenposten eingegebene Wert nicht geändert wurde, werden die vorhandenen Verifizierungsinformationen im Datensatz mit dem Status "Aktiv" zu dem neuen Datensatz mit dem Status "In Bearbeitung" kopiert. Wenn der für den Datenposten oder abhängigen Datenposten eingegebene Wert geändert wurde, werden keine Verifizierungsinformationen von dem Datensatz mit dem Status "Aktiv" kopiert.
Nie neu überprüfen
Wenn ein Fallbearbeiter Änderungen an Angaben mit dem Status "Aktiv" vornimmt, so werden die Verifizierungsinformationen im Datensatz mit dem Status "Aktiv" stets zu dem neuen Datensatz mit dem Status "In Bearbeitung" kopiert.