Abzüge für Dritte

Ein Abzug für Dritte ist ein vereinbarter Geldbetrag, der von der Anbieterzahlung abgezogen und an einen anderen Beteiligten ausgezahlt wird. Beispielsweise können 15 Euro der wöchentlichen Zahlung eines Anbieters für die Begleichung der offenen Stromrechnung an ein registriertes Versorgungsunternehmen abgezogen werden.