Neubewerten von Zahlungen

Aufgrund von Änderungen an den Eingaben für den Zahlungsberechnungsprozess ist es manchmal erforderlich, eine zweite rückwirkende Berechnung des zu zahlenden Betrags vorzunehmen. Dies bezeichnet man als Neubewertung.

Die Neubewertung hat zum Zweck, die Ergebnisse einer rückwirkenden Zahlungsberechnung mit den Ergebnissen der ursprünglichen Zahlungsberechnung zu vergleichen. Bei diesem Vergleich werden Unterschiede zwischen diesen Ergebnissen erkannt, so dass die erforderlichen Überzahlungen oder Verbindlichkeiten erstellt und anschließend verarbeitet werden können. Eine Beschreibung der Neubewertungsverarbeitung ist nicht Gegenstand dieses Dokuments, da der Neubewertungsprozess durch die bestehende Funktion im Cúram-Anspruchs- und Leistungsberechtigungsmodul durchgeführt wird. Es gibt jedoch in CPM mehrere mögliche Auslöser für eine Neubewertung. Diese werden nachstehend ausführlich beschrieben.