Fehler korrigieren

Um bei der Dateneingabe oder Erfassung der Kundenteilnahme erfolgte Fehler zu korrigieren, können Teilnahmelistenposten von einem Benutzer aktualisiert werden, und zwar entweder unmittelbar vor der Übermittlung oder über die Ausnahmeverarbeitung, wenn sie, wie oben beschrieben, zwar eingereicht, aber für ungültig befunden wurden.

Wenn ein Teilnahmelistenposten aktualisiert werden muss, nachdem er eingereicht, genehmigt und bezahlt wurde, so muss er erneut eingereicht und genehmigt werden, bevor die neuen Daten als gültig erachtet werden. In solchen Fällen ist eine Neubewertung der an den Anbieter geleisteten Zahlungen erforderlich.